Mannheim

Wilder Polizeieinsatz in Mannheim: Fahrer rammt Streifenwagen und flieht!

Ein 38-jähriger Mann flüchtete am Montag in Mannheim vor einer Polizeikontrolle. Der Vorfall ereignete sich gegen 16:30 Uhr in der Angelstraße, als der Fahrer, der keinen Führerschein besaß, aufgrund eines Zeugenhinweises kontrolliert werden sollte. Die Polizisten gaben Anhaltesignale auf der Casterfeldstraße, die der Fahrer ignorierte und seine Geschwindigkeit erhöhte.

Eine weitere Polizeistreife versuchte, den BMW an der Kreuzung zur Dannstadter Straße zu stoppen, indem sie das Auto quer stellte. Der Fahrer rammte jedoch den Streifenwagen im Frontbereich und flüchtete in Richtung Karlsplatz. Im Baustellenbereich verloren die Polizisten den BMW zunächst aus den Augen, fanden das Fahrzeug später jedoch auf einem Parkplatz in der Stengelhofstraße. Das Auto wies frische Beschädigungen auf und war verschlossen. Der Fahrer war zu diesem Zeitpunkt nicht auffindbar. Der Streifenwagen wurde durch den Zusammenstoß so stark beschädigt, dass er nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Glücklicherweise blieben die beiden Polizisten unverletzt. Der BMW wurde zur weiteren Untersuchung sichergestellt, während die Höhe des Sachschadens derzeit noch nicht bezifferbar ist. Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer tatsächlich keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung und Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen wurde eingeleitet. Die Polizei sucht weiterhin nach dem 38-Jährigen, während auch gegen die Fahrzeughalterin wegen des Verdachts des Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt wird. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0621/1744222.

Relevante rechtliche Informationen

Wie bussgeldkatalog.org berichtete, erfordern Polizeikontrollen die Vorlage von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Kontrollen können Autofahrer nervös machen, besonders wenn Alkohol im Spiel ist oder wenn die Person polizeilich gesucht wird. Das Wegfahren bei einem Polizeihalt kann rechtliche Konsequenzen haben, die sich beispielsweise in einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg äußern können. Für Fahranfänger gilt dies als A-Verstoß, was Maßnahmen während der Probezeit nach sich ziehen kann. Flucht vor der Polizei wird nur dann als gegeben betrachtet, wenn gewaltsamer Widerstand geleistet wird. Widerstand gegen Polizeibeamte kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Polizeibeamte sind gemäß § 36 Abs. 5 StVO befugt, Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Ein BGH-Beschluss (Az.: 2 StR 204/14) stellte zudem fest, dass das bloße Wegfahren nicht als gewaltsamer Widerstand gilt. Gewalt muss unmittelbar gegen den Amtsträger gerichtet und spürbar sein, um als Widerstand gewertet zu werden.