
In Saarbrücken wurde am Freitag, dem 7. März 2025, gegen 22:00 Uhr ein potenzieller Entführungsfall gemeldet. Anwohner am Mecklenburgring hörten Hilfeschreie einer jungen Frau, die in der Nähe der Hausnummer 2 wahrgenommen wurden. Die alarmierten Zeugen berichteten von zwei Männern, die die etwa 20 Jahre alte Frau in einen weißen oder silberfarbenen Kastenwagen mit der Aufschrift „SAK“ verbrachten, bevor das Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Pommernring floh. Bisher blieb das Fahrzeug unauffindbar.
Die Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung aufgenommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder Informationen über das Fahrzeug besitzen, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0681 / 9321-233 zu melden.
Rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung
Das deutsche Strafrecht behandelt die Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB. Dieses Gesetz schützt die persönliche Fortbewegungsfreiheit und definiert, dass jemand seine Fortbewegungsfreiheit verlieren kann, wenn er durch äußere Einflüsse daran gehindert wird, einen bestimmten Ort zu verlassen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsberaubung sind das Einsperren oder der Verlust der Fortbewegungsfreiheit sowie der Vorsatz des Täters.
Ein vollständiger Verlust der Fortbewegungsfreiheit kann durch verschiedene Handlungen hervorgerufen werden, einschließlich Festhalten oder Fesseln. Zudem ist es möglich, dass die Freiheitsberaubung auch durch Unterlassen begangen wird und ein Einverständnis des Opfers die Tatbestandselemente ausschließt. Die Tat kann auch in Tateinheit mit anderen Delikten, wie Nötigung oder Körperverletzung, stehen.