
In Baden-Württemberg steht im Schuljahr 2024/2025 eine Reform des Übergangs von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen an. In diesem Zusammenhang dürfen Viertklässler einen Test namens „Kompass 4“ ablegen, um ihre Kenntnisse in Deutsch und Mathematik nachzuweisen, wie Tunewsinternational berichtete. Die Ergebnisse dieses Tests sind entscheidend für die schulische Laufbahn der Schüler und unterstützen Lehrkräfte sowie Eltern bei der Entscheidung über die geeignete Schulart.
Die Informations- und Beratungsgespräche der Grundschulen mit Eltern müssen bis zum 31. Januar erfolgen. Im Rahmen dieser Gespräche erhalten die Eltern ein Rückmeldungsformular, das mit dem Halbjahreszeugnis in Klasse 4 ausgegeben wird. Dieses Formular enthält Empfehlungen für die weiterführende Schule, basierend auf den Ergebnissen von „Kompass 4“ und der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz, wie Bietigheimer Zeitung berichtete.
Details zum Test und zu den Empfehlungen
Der Test „Kompass 4“ ist ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelungen. Er überprüft nicht nur das Wissen in Mathematik und Deutsch, sondern auch überfachliche Kompetenzen. Um eine Empfehlung für den Besuch eines Gymnasiums zu erhalten, müssen Schüler eine Durchschnittsnote in Mathe und Deutsch von mindestens 2,5 erreichen und dürfen in diesen Fächern keine Note schlechter als 3,0 haben. Die ersten Ergebnisse des Tests zeigen, dass 87% der Schüler in Mathematik das G-Niveau erreicht haben, während nur 6% das E-Niveau für das Gymnasium erzielten.
Erfüllen die Schüler nicht die erforderlichen Kriterien für den Zugang zum Gymnasium, steht ihnen die Möglichkeit offen, einen Potenzialtest zu absolvieren. Der Test, der am 18. Februar stattfand, wird für den Gymnasiumsbesuch entscheidend sein, da ein Ausschluss droht, falls er nicht bestanden wird. Die neuen Aufnahmevoraussetzungen gelten ebenfalls für private Gymnasien, und die Real- und Gemeinschaftsschulen bieten nicht ausschließlich das E-Niveau an.
Zusätzlich wird die Orientierungsphase in Klasse 5 gemäß den neuen Vorgaben um ein Jahr verkürzt, und die Ergebnisse der Prüfung werden den Eltern bis spätestens 31. Januar 2025 in Informations- und Beratungsgesprächen mitgeteilt. Im März 2025 haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder an den weiterführenden Schulen anzumelden.