
In Baden-Württemberg wird am Dienstag, den 28. Januar, zum dritten Mal in der aktuellen Tarifrunde gestreikt. Wie pz-news.de berichtete, sind rund 9000 Beschäftigte im privaten Omnibusgewerbe betroffen. Die Gewerkschaft ver.di hat die Streiks in einer Pressemitteilung angekündigt, nachdem bereits am 9. und 10. Januar eintägige Warnstreiks sowie zweitägige Arbeitsniederlegungen in dieser Woche stattgefunden haben.
Die bevorstehenden Arbeitsniederlegungen am 28. Januar betreffen mehr als 30 Betriebe in mehreren Regionen, darunter der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, die Stadt Rastatt, der Enzkreis, die Stadt Karlsruhe und Pforzheim. Zu den betroffenen Betrieben zählen unter anderem die Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH und die SWEG Bus Karlsruhe GmbH. Erstmals beteiligt sich auch die SWEG Bus Rheinmünster GmbH, was den Stadtverkehr in Rastatt beeinflussen wird. Aufgrund der Streiks ist mit erheblichen Ausfällen im Linienbetrieb zu rechnen.
Tarifverhandlungen im Blick
Die Ankündigungen der Streiks erfolgen in Absprache mit den betroffenen Betrieben, um die Fahrgäste rechtzeitig zu informieren. Am 31. Januar findet die dritte Verhandlungsrunde mit dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) statt. Die Gewerkschaft ver.di fordert eine Erhöhung des Entgelts um 9 %, 100 Euro mehr pro Monat für Auszubildende sowie eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Friedenspflicht endete am 31. Dezember 2024, und die Arbeitgeber bieten lediglich einen Inflationsausgleich bei einer Laufzeit von zwei Jahren sowie Gespräche zur betrieblichen Altersversorgung an. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sowie zusätzliche freie Tage für Gewerkschaftsmitglieder lehnen die Arbeitgeber ab.
Darüber hinaus kündigte ver.di in einem früheren Bericht an, dass der Tarifkonflikt im privaten Omnibusgewerbe bereits seit dem 10. Dezember 2024 besteht, als die Tarifpartnerschaft mit dem Arbeitgeberverband VAV gekündigt wurde. Beschäftigte haben seitdem keine Lohnerhöhungen erhalten, wie ak-kurier.de feststellte. Ver.di plant, die Aberkennung des VAV aus der Liste der repräsentativen Tarifverträge des Landes zu beantragen, sollte bis zur festgelegten Frist keine Einigung erzielt werden.