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Pyro-Skandal: 1. FC Magdeburg drohen Strafen über 230.000 Euro!

Der 1. FC Magdeburg sieht sich aufgrund wiederholter Pyrotechnik-Einsätze durch seine Fans mit einem erheblichen finanziellen Risiko konfrontiert. In dieser Saison hat der Verein bereits 63.800 Euro an Strafen durch das DFB-Sportgericht gezahlt. Allein beim Zweitligaspiel gegen den SSV Ulm im April zündeten Anhänger rund 30 Raketen und drei Rauchtöpfe, was eine geschätzte Strafe von 46.800 Euro nach sich ziehen könnte. Glücklicherweise blieben aufgrund günstiger Windverhältnisse schwerere Konsequenzen aus, da eine Spielunterbrechung von einer Minute vermieden wurde.

Zusätzliche Pyroaktionen aus den Spielen gegen den 1. FC Köln und den Hamburger SV sind bislang noch nicht abschließend abgerechnet. Die Strafe für das Heimspiel gegen Köln wird auf etwa 99.000 Euro geschätzt, während im Spiel gegen den HSV 40 bengalische Fackeln gezündet wurden, was voraussichtlich mit rund 24.000 Euro bestraft wird. Insgesamt könnten die Strafen für den 1. FC Magdeburg auf etwa 233.600 Euro ansteigen, weil in der letzten Saison die Strafen fast 300.000 Euro betrugen. Der Verein hat noch vier Ligaspiele im Aufstiegsrennen auszutragen, was das Risiko weiterer Strafen erhöht.

Geldstrafe aufgrund illegaler Pyrotechnik

Zusätzlich zu den bereits genannten Vorfällen hat das DFB-Sportgericht eine separate Geldstrafe in Höhe von 27.550 Euro gegen den 1. FC Magdeburg verhängt. Diese Strafe resultiert aus dem Einsatz verbotener Pyrotechnik durch die Fans des Vereins. Bis zu 9.150 Euro der Strafe können für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.

Erhebliche Vorfälle ereigneten sich bereits am 23. Oktober, als Zuschauer mindestens 45 bengalische Feuer gegen den FC Viktoria 1889 Berlin zündeten, gefolgt von weiteren 50 bengalischen Feuern am 7. November im Spiel gegen den SC Verl. Die Geldstrafe wäre ohne Nachlass höher ausgefallen, jedoch gewährt die DFB aufgrund finanzieller Einbußen durch die Corona-Pandemie derzeit einen Nachlass von 25 Prozent. Der 1. FC Magdeburg hat dem Urteil zugestimmt, wodurch es rechtskräftig ist.