Schwarzwald-Baar-KreisVillingen-Schwenningen

Königsfeld muss für Schulrenovierung in Villingen-Schwenningen blechen!

Die Gemeinde Königsfeld sieht sich mit der finanziellen Beteiligung an Schulsanierungen in Villingen-Schwenningen konfrontiert. Dies wurde bekannt, nachdem Bürgermeister Fritz Link den Gemeinderat über ein entsprechendes Verfahren der Stadt Villingen-Schwenningen informierte. Der Hintergrund dieses Verfahrens ist die Beteiligung von Umlandgemeinden an den Bau- und Sanierungskosten von Schulen, da einige Schüler aus Königsfeld in Villingen-Schwenningen unterrichtet werden.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) legt fest, dass bei Schulen mit einem Anteil auswärtiger Schüler von 30 bis 50 Prozent ein regionaler Charakter angenommen wird, was die Kostenfrage komplexer macht. Laut [Schwarzwälder Bote](https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.koenigsfeld-muss-zahlen-kosten-fuer-schulen-in-villingen-schwenningen-bringen-aerger.2bb676fd-c576-4793-9195-5c3c55ae559a.html) muss Königsfeld demnach in dieser Situation mit einem finanziellen Engagement rechnen.

Hintergrund des Urteils und Auswirkungen für Nachbargemeinden

Der Hintergrund des genannten Urteils betrifft die Generalsanierung einer Realschule in Geislingen. Dabei strebt die Schulträgergemeinde eine Kostenbeteiligung von Nachbargemeinden an, deren Schüler diese Realschule besuchen. Wie der [Staatsanzeiger](https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/schulsanierung-das-bedeutet-das-vgh-urteil-fuer-nachbargemeinden/) berichtet, entwickelte der VGH ein Drei-Stufen-Modell für die Zusammenarbeit von Kommunen. Das Schulgesetz regelt, dass Kommunen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen können, um die Kostenverteilung fair zu gestalten.

Einige wesentliche Aspekte des Urteils beinhalten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Gemeinden sowie die Möglichkeit, diese Zusammenarbeit auch nach der Generalsanierung einzugehen. Die Eigenanteile bei den Kostenbeteiligungen liegen zwischen 5 und 15 Prozent. Ein Hauptanliegen des VGH ist es, die Einigungsprozesse zwischen Träger- und Nachbargemeinden zu erleichtern, um zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Eine frühzeitige Information der Nachbargemeinden wird als hilfreich erachtet, um klare Vereinbarungen zu treffen und die Sanierungsmethoden zu regeln.