Amberg

Jugendliche entzünden Lagerfeuer im Wald: Polizei schritt ein!

Heute kam es im Waldstück am Frohnberg in Hahnbach zu einem Polizeieinsatz, nachdem drei 14-jährige Jungen ein großes Lagerfeuer entzündet und damit gefährliche Stunts mit Mountainbikes gefilmt hatten. Dieses unerlaubte Verhalten wurde durch aufsteigende Rauchschwaden bemerkt, die schließlich die Polizei auf den Plan rief. Die Beamten trafen am Einsatzort ein, als das Feuer bereits gelöscht war.

Das Entzünden von Lagerfeuern im Wald ist aufgrund der erheblichen Gefahren, die damit verbunden sind, gesetzlich verboten. Die zuständige Gemeinde Hahnbach wird nun entscheiden, ob gegen die Jugendlichen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhoben wird, die mit einer möglichen Bußgeldstrafe verbunden sein könnte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Feuer im Wald sind je nach Bundesland unterschiedlich. In vielen Regionen gelten spezielle Waldbrandschutzverordnungen, insbesondere in waldbrandgefährdeten Gebieten. So gibt es in Brandenburg und Rheinland-Pfalz ein ganzjähriges Rauchverbot in Wäldern, während in Baden-Württemberg ein zeitlich begrenztes Rauchverbot besteht. In Mecklenburg-Vorpommern ist Rauchen im Wald lediglich auf gekennzeichneten Raucherinseln erlaubt.

Besonders strenge Regelungen bestehen bei sehr hoher Waldbrandgefahr; in solchen Fällen kann das Betreten und Befahren des Waldes untersagt werden. Zudem müssen Zufahrten zu Wäldern freigehalten werden, um der Feuerwehr im Brandfall eine schnelle Anfahrt zu ermöglichen. Autobesitzer sollten darauf achten, ihre Fahrzeuge nicht auf entzündlichen Untergründen wie trockenem Gras zu parken. Die Behörden betonen, dass im Falle eines Waldbrandes jeder verpflichtet ist, unaufgefordert Hilfe zu leisten, ohne sich jedoch in Gefahr zu bringen. Bei ersten Löschversuchen mit Sand, Erde oder grünen Zweigen muss jedoch stets die Feuerwehr informiert werden, um die Gefahr einer Wiederentzündung zu minimieren, da Glutreste das Feuer erneut entfachen können.

In Deutschland alarmiert man die Feuerwehr über den Notruf 112; in Österreich lautet die Nummer 122. Bei der Brandmeldung ist es wichtig, genaue Ortsangaben, die Art des Feuers und potenzielle Gefahren für Menschen oder Sachwerte zu übermitteln.