
In Aschaffenburg wird der für 2025 geplante Fastnachtszug aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen der Opfer einer tragischen Messerattacke abgesagt. Diese Entscheidung wurde von Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Ascheberscher Fastnacht getroffen. Herzing erklärte, dass angesichts der Trauer ein Fastnachtszug um den Park Schöntal nicht vorstellbar sei. Die göttliche Veranstaltung wurde nach dem Vorfall vom 22. Januar 2025, bei dem ein mutmaßlich psychisch kranker Flüchtling aus Afghanistan auf Kinder und Passanten einstach, getroffen.
Bei dieser Bluttat kamen zwei Menschen ums Leben: ein zwei Jahre alter Junge marokkanischer Herkunft und ein 41-jähriger Deutscher. Drei weitere Personen erlitten schwere Verletzungen. Das Motiv des Täters bleibt unklar, da er sich nicht zur Tat geäußert hat. Er wurde mittlerweile in eine geschlossene Psychiatrie untergebracht, und ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Verdächtigen ist in Arbeit. Trotz der Absage des Fastnachtszugs finden die Prunksitzungen, Kindermaskenbälle und Seniorennachmittage wie geplant statt. Fastnacht ist ein tief verwurzeltes Kulturgut in der Region, und die Interessengemeinschaft setzt sich aus sechs Fastnachtsvereinen sowie der Stadt Aschaffenburg zusammen.
Hintergründe zur Messerattacke
Die Gewalttat hat auch Fragen zur Vermeidbarkeit aufgeworfen. Der Täter, ein 28-jähriger Afghaner, war bereits als gewalttätig und psychisch krank bekannt. Die Behörden stehen unter Druck, nachdem der FDP-Chef Christian Lindner von einem „Staatsversagen“ sprach. Tatsächlich hätte der Tatverdächtige 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, doch die Abschiebung scheiterte, da die Frist am 3. August 2023 ablief. Ein Asylantrag des Mannes war zuvor am 19. Juni 2023 durch das BAMF abgelehnt worden.
Der Verdächtige hatte 30 Tage Zeit, um nach Ablehnung seines Antrags freiwillig auszureisen. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen hätten angeordnet werden können, jedoch nur bei Aussicht auf Durchsetzung der Abschiebung. Da der Mann keine gültigen Papiere für die Rückreise nach Afghanistan hatte, konnte er nicht abgeschoben werden. Ende Dezember 2024 hätte er wegen nicht gezahlter Geldstrafen ins Gefängnis kommen sollen, trat diese jedoch nicht an. Seine Vorgeschichte umfasst mehrere Gewalttaten und Drogendelikte, mit Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken.
Die Chronologie seines Asylverfahrens zeigt, dass er am 19. November 2022 nach Deutschland einreiste, am 13. März 2023 Asyl beantragte und daraufhin die Ablehnung bekam. Psychiatrische Unterbringung war von den Behörden nicht als Voraussetzung angesehen worden, was ebenfalls zu den aktuellen Diskussionen führt. Kriminologe Ralf Poscher betont, dass Gewalttaten wie in Aschaffenburg oft nicht vorhersehbar sind. Die Polizei nutzt RADAR-Konzepte zur Früherkennung und Prävention von extremistischen Gewalttaten, die darauf abzielen, potenzielle Gefährder frühzeitig zu identifizieren und Radikalisierungsprozesse zu unterbrechen.
Für weitere Informationen zu den Ereignissen in Aschaffenburg, die zur Absage des Festes geführt haben, verweisen wir auf die Berichterstattung von Merkur und ZDF.