
Der Freistaat Bayern überträgt seine Anteile an der Staatsbad GmbH an die Stadt Bad Kissingen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Staatsbad GmbH somit vollständig zu einem städtischen Konzern. Dieser Schritt stellt eine signifikante Veränderung dar, da Bad Kissingen seit 1803 als Staatsbad anerkannt ist und die Verwaltung im Laufe der Jahre mehrfach angepasst wurde.
Die Staatsbad GmbH wurde 1998 gegründet, nachdem die staatliche Kurverwaltung privatisiert wurde. Zu den wesentlichen Aufgaben der Gesellschaft zählen die Bewirtschaftung und Vermietung von Kurgebäuden, die Pflege der Parkanlagen sowie die Organisation von Veranstaltungen und Gästeführungen. Zudem umfasst das Leistungsspektrum die Vermarktung des Gesundheitsstandorts Bad Kissingen und den Betrieb des Heilwasserausschanks und des Kurorchesters.
Übergabe der Anteile und neue Struktur
Die Übertragung der Anteile ist im Konsortialvertrag festgelegt, der auch die zukünftigen Eigentumsverhältnisse zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bad Kissingen regelt. Historisch gesehen hatte der Freistaat 1998 einen Anteil von 60% an der Staatsbad GmbH, während die Stadt 40% hielt. Im Jahr 2018 übernahm die Stadt die Mehrheit mit 53% der Anteile.
Durch den Rückzug des Freistaats aus dem operativen Geschäft wird die Stadt Bad Kissingen Alleingesellschafterin der Staatsbad GmbH. Die Umsetzung des „Bad Bockleter Staatsbädermodells“ ist ein zentrales Ziel dieser Umstrukturierung, um die Organisation zu verschlanken. Der Freistaat wird sich künftig auf die Immobilienverwaltung konzentrieren, während die Stadt den Betrieb und die Angebote im Staatsbad übernimmt.
Der finanzielle Aspekt bleibt ebenfalls ein Thema: Die Staatsbad GmbH finanziert sich hauptsächlich durch Einnahmen aus der Kurtaxe und den Vermietungen, die allerdings die Kosten nicht decken. Bisher wurde das Defizit gleichmäßig zwischen Freistaat und Stadt aufgeteilt. Der Freistaat stellte zuletzt jährlich rund 1,6 Millionen Euro Defizitausgleich bereit, während für 2025 1,9 Millionen Euro vorgesehen sind. Ab 2026 ist ein jährlicher Kurortzuschuss von 2,1 Millionen Euro geplant, der alle zwei Jahre steigen soll.
Für die Mitarbeiter und Gäste der Staatsbad GmbH soll sich durch die Übertragung der Anteile nichts ändern. Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter bleiben bestehen, und betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel kündigte an, eine Neustrukturierung der Aufgaben im Stadtkonzern vorzunehmen, um Kostensteigerungen abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Diese Entwicklungen unterstreichen die lange Tradition Bad Kissingens als Kurort und die Bedeutung der Heilquellen, die in der Region hoch geschätzt werden. Ludwig Schöffel, Finanz- und Heimatstaatssekretär, sowie Innenstaatssekretär Sandro Kirchner betonten die nachhaltige Lösung für Stadt und Region während der Vertragsunterzeichnung am 31. März in Bad Kissingen, wie stmfh.bayern.de berichtete.