
In der 13. Kalenderwoche 2025 stehen am Landgericht Bamberg bedeutende Hauptverhandlungen in Strafsachen an. Die Verfahren betreffen schwerwiegende Vorwürfe, die unter anderem versuchten Totschlag und gewerbsmäßigen Computerbetrug umfassen.
Am 25. März 2025 um 09:00 Uhr wird gegen E. (22), B. (24), B. (25) und H. (22) verhandelt. Den Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Der Vorfall ereignete sich am 19. Juli 2024 auf dem Gelände der AEO in Bamberg, wo die Beschuldigten einen gemeinsamen Entschluss gefasst haben sollen, einen oder mehrere Mitbewohner zu töten. Zwei der Angeklagten setzten dabei ein Messer ein, während zwei andere mit Pfefferspray ausgestattet waren. Obwohl ein Messerangriff auf einen Geschädigten stattfand, verfehlte der Stoß sein Ziel. Lebensgefährliche Verletzungen wurden dabei bewusst in Kauf genommen. Der Lärm der Tat zog Anwohner an, was letztlich dazu führte, dass der Angriff vereitelt wurde. Zudem soll ein Angeklagter während der Flucht einen Rucksack und ein Mobiltelefon entwendet haben. Die Verhandlung wird an weiteren Terminen, darunter der 27. März, 3. April, 10. April und 11. April 2025, fortgesetzt.
Gewerbsmäßiger Computerbetrug
Ein weiteres Verfahren betrifft A. (21), der sich ab dem 27. März 2025 um 10:00 Uhr wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 107 Fällen, unter anderem auch versuchtem gewerbsmäßigen Computerbetrug, verantworten muss. Die Taten schlossen eine Vielzahl von Delikten ein, die von 2022 bis 2024 begangen wurden, und beinhalten das sogenannte „SMSishing“, bei dem Geschädigte zur Neuausrichtung ihres PushTAN-Verfahrens verleitet wurden, um Online-Banking-Zugangsdaten zu erlangen. Der Angeklagte richtete virtuelle Bankkarten ein und führte unrechtmäßige Abhebungen sowie Einkäufe durch. Über 150 Personen wurden Opfer der Straftaten, die einen Gesamtschaden von über 500.000 Euro verursachten. Die Fortsetzung des Verfahrens ist für den 28. März und den 4. April 2025 angesetzt.
Der Vorwurf des versuchten Totschlags ist ein seriöser Straftatbestand, so wie es auch in einer weiterführenden Recherche zu solch schweren Delikten hervorgeht. Mord und Totschlag gelten als Kapitalverbrechen, und wenn der Tötungserfolg ausbleibt, können die Täter wegen versuchten Totschlags bestraft werden. Dieser liegt vor, wenn der Täter die Absicht hat, einen anderen Menschen zu töten, aber die Tat nicht vollenden kann. Es wird betont, dass die Grenze zwischen Vorbereitungshandlungen und einem strafbaren Versuch oft schwer zu bestimmen ist, wobei die Schwelle zum „Jetzt geht’s los!“ entscheidend ist. Das Strafmaß für versuchten Totschlag kann zwischen zwei und elf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe liegen, mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren, wie auf der Webseite von anwalt.de erläutert wird.
Diese Verhandlungen am Landgericht und die damit verbundenen schweren Straftaten unterstreichen die Dringlichkeit und den Ernst der rechtlichen Auseinandersetzungen, die in Bamberg zu erwarten sind.