
Der Freistaat Bayern stellt jährlich über 180 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Vorhaben zur Verfügung. Mit den neuen Richtlinien „RZWas 2025“, die am 1. April 2025 in Kraft treten, wird besonders auf die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Versorgungssicherheit geachtet. Insgesamt werden in diesem Rahmen 10 Millionen Euro für die Landkreise Amberg-Sulzbach und Neumarkt bereitgestellt, wobei ein Drittel der Förderung in die Stadt Vilseck fließen wird.
Wie Oberpfalzecho berichtet, könnten neun Kommunen im Landkreis Neumarkt etwa 6,3 Millionen Euro erhalten. Die Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2028 und beinhalten unter anderem die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen und klimaresistenten Gestaltung von Gewässern sowie eine Anhebung der Förderpauschale für Verbundleitungen auf 200 Euro pro Meter.
Förderbedingungen und -umfang
Die neuen Richtlinien bieten auch einen Rahmen für interkommunale Zusammenarbeit bei der Betriebsführung und deckeln die Förderung auf maximal 70 Prozent der Ausführungskosten. Ab April 2025 werden Wasserwirtschaftsämter Informationen zum Auszahlungszeitpunkt bereitstellen, während eine Transparenzliste für förderfähige Auszahlungsanträge veröffentlicht wird, wie verkuendung-bayern.de berichtet.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Bayerischen Haushaltsordnung gewährt und sollen öffentliche wasserwirtschaftliche Vorhaben fördern, um unzumutbar hohe Gebühren- und Beitragsbelastungen für die Bürger zu vermeiden. Dazu zählen verschiedene Maßnahmen wie der Ausbau für Hochwasserschutz und die Sanierung bestehender Trinkwasserleitungen und Abwasserkanäle.
Insgesamt zeigt die Initiative, dass der Freistaat einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Wasserwirtschaft und Infrastrukturen leisten möchte, um künftigen Herausforderungen in der Wasserversorgung und -entsorgung gerecht zu werden.