
Die evangelisch-lutherische Kindertagesstätte in der Altstadt von Bayreuth wird geschlossen. Jürgen Lenkeit, Geschäftsführer der Gesamtkirchenverwaltung, erklärte, dass ein Weiterbetrieb der Einrichtung als unrealistisch angesehen wird. Die Kita bietet rund 50 Betreuungsplätze in zwei Gruppen und wird von der Diakonie betrieben, die als Träger fungiert.
Markus Scherm, ein Verantwortlicher der Diakonie, betont die Bedeutung von Planbarkeit für alle Beteiligten. Die Stadt Bayreuth hat einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Familien, was die Schließung der Einrichtung zu einer unwillkommenen Entwicklung für die betroffenen Familien macht.
Staatliche Erstattung der Elternbeiträge
Im Zusammenhang mit den Herausforderungen aufgrund der Schließung informiert die Diakonie Bayreuth, dass der Freistaat Bayern Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung erstattet. Die Voraussetzung dafür ist, dass keine Elternbeiträge für tatsächlich nicht betreute Kinder in den Monaten April, Mai und Juni erhoben wurden. Bereits eingezogene Beiträge werden bis zum 31. Oktober 2020 vollständig zurückerstattet.
Die Rückerstattung umfasst alle monatlichen Beitragsbestandteile, einschließlich Elternbeitrag, Spielgeld und Getränkegeld. Eltern, deren Kinder in (Not-)Betreuung waren, erhalten jedoch keine Erstattungsleistung. Die Träger können nur auf Leistungsbestandteile verzichten, die nicht mit der Betreuung in Verbindung standen und nicht erbracht wurden, wie beispielsweise Ausflugsgelder oder Kosten für ein gesundes Frühstück.
Die Finanzbuchhaltung der Diakonie arbeitet an der Abrechnung und plant eine Verrechnung mit zukünftigen oder noch nicht berechneten Beiträgen. Eltern, die mit einer solchen Verrechnung nicht einverstanden sind, werden aufgefordert, sich umgehend an die Kita-Leitung zu wenden. Weitere rechtliche Details zur staatlichen Erstattung der Elternbeiträge sind auf der Website der Diakonie Bayreuth verfügbar.