
Im Landkreis Ebersberg wird die Inanspruchnahme von Schulbegleitungen durch Eltern kontinuierlich steigender. Laut Merkur unterstützt diese Maßnahme insbesondere Kinder mit seelischen Behinderungen sowie emotionalen und sozialen Defiziten im Unterricht. In einigen der rund 270 Grundschulklassen könnten zukünftig bis zu drei oder mehr Erwachsene gleichzeitig anwesend sein.
Die Statistiken verdeutlichen den Anstieg: Während im Jahr 2017 lediglich 26 Schüler Schulbegleitungen in Anspruch nahmen, waren es 2022 bereits 58, und im Jahr 2024 stieg die Zahl auf 74. Die Schulbegleitung wird vor allem für Kinder mit autistischen Störungen und schweren Verhaltensauffälligkeiten wie ADHS gewährt. AWO-Chefin Ulrike Bittner berichtet zudem von einem Anstieg der Individualbegleitungen in Kitas, insbesondere für Kinder mit seelischen Behinderungen.
Rasant steigende Kosten und Hilfsbedarf
Die finanzielle Situation rund um die Schulbegleitungen ist besorgniserregend. Die Kosten stiegen von 370.000 Euro im Jahr 2017 auf 1,9 Millionen Euro im Jahr 2024. Die Anzahl der betreuten Schüler hat sich in diesem Zeitraum verdreifacht. Jugendamtschef Dominik Hohl fordert eine Reform des Systems, in die Richtung eines Pooling-Modells, um den steigenden Hilfsbedarf zu decken. Insbesondere bei jungen Volljährigen übersteigt der Hilfebedarf die Budgetvorgaben, was sich auch in den über 390.000 Euro für ambulante Jugendhilfe und 400.000 Euro für Pflegekinder im Jahr 2024 niederschlägt.
Das Gesamtbudget des Jugendhilfeausschusses beträgt rund 19 Millionen Euro, wobei der größte Teil für Pflichtaufgaben verwendet wird. Für das Jahr 2025 sind keine Steigerungen der Kosten eingeplant. Gleichzeitig nimmt die Zahl förderbedürftiger und auffälliger Schulkinder, die Diagnosen wie Autismus, Legasthenie und seelische Störungen haben, zu. Die veränderten Erwartungen und Erziehungsfähigkeiten der Eltern führen zu einer erhöhten Nachfrage nach Schulbegleitungen. Grünen-Kreisrat Franz Greithanner bringt zur Sprache, dass Förderschulen bereits am Limit sind und die Verantwortung immer mehr auf Regelschulen übergeht.
Wie Deutsches Schulportal informiert, haben Kinder und Jugendliche einen individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung, wenn der Hilfebedarf von der Schule nicht gedeckt werden kann. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII und IX festgelegt. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Schulbegleitung sind eine Einschätzung des Bedarfs durch medizinische oder psychotherapeutische Fachkräfte sowie die Antragstellung durch die Eltern beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt.
Die Aufgaben der Schulbegleiter liegen in der Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, Kommunikation, Sozialverhalten, Lernen, Pflege und medizinischer Versorgung. Sie sind allerdings nicht für pädagogisch-unterrichtliche Aufgaben zuständig. Schulbegleiter werden von einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe angestellt, und Herausforderungen in der Zusammenarbeit können auftreten, wenn mehrere Schulbegleiter von verschiedenen Einrichtungen an der gleichen Schule tätig sind.