Ebersberg

Skandal in Poing: Kirschbaum ohne Erlaubnis gefällt – Ermittlungen laufen!

In Poing wurde ein 11 Meter hoher Kirschbaum mit einem Stammumfang von 97 Zentimetern auf Gemeindegrund gefällt. Die Fällung geschah nicht durch Laien, da der Wurzelstock fachmännisch entfernt wurde. Bürgermeister Thomas Stark bezeichnete die Fällung als „unmöglich“ und einen „Skandal“. Um die Täter zu ermitteln, setzte die Gemeinde eine Belohnung von 200 Euro für Hinweise aus.

Die Entfernung des Baumes wurde von einer Hausverwaltung veranlasst, die fälschlicherweise annahm, der Baum befinde sich im Privateigentum. Um den Sachverhalt zu klären, wurde ein Ortstermin mit den Beteiligten anberaumt. Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürger um Verständnis und darum, von weiteren Anfragen abzusehen. Sie wird über den Fortgang der Angelegenheit informieren.

Rechtliche Aspekte der Baumfällung

In einem weiteren Zusammenhang wurden rechtliche Informationen zu Ansprüchen bezüglich der Entfernung eines Baumes bekannt. Laut [frag-einen-anwalt.de](https://www.frag-einen-anwalt.de/Kirschbaum-an-Grundstuecksgrenze–f356807.html) sind Ansprüche nach dem Nachbarrechtsgesetz verjährt. Mögliche Ansprüche könnten sich aus den Paragraphen 903 und 1004 des BGB ergeben, die sich auf störende Einwirkungen durch Eigentum, wie Verschmutzungen und Verschattungen, beziehen.

Ein Anspruch auf Rückschnitt des Baumes könnte bestehen, wenn die gegnerischen Behauptungen zutreffen. Bei Erhalt einer Klage sollten die Hinweise des Gerichts beachtet werden. Es wird eine Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsabsicht erwartet, und Fristen müssen eingehalten werden. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Zustellungsdatums sollte das Datum des Gerichtsschreibens als Fristbeginn genommen werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nur erforderlich, wenn es sich um einen Prozess vor dem Landgericht handelt.