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Hohe Blitzgefahr auf der A6: So schützen Sie sich vor Bußgeldern!

Am 7. April 2025 besteht auf der Bundesautobahn 6 (A6) eine hohe Gefahr für Verkehrsteilnehmer, die Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Laut einem Bericht von news.de wurde am 6. April 2025 um 20:01 Uhr ein Blitzerstandort in Schwabach / Haag (Landkreis Roth, Bayern) gemeldet. Die letzte Aktualisierung der Informationen erfolgte am 7. April um 07:11 Uhr.

Blitzer, die dazu dienen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind wichtige Elemente der Geschwindigkeitsüberwachung auf deutschen Straßen. Die Verkehrsteilnehmer sind aufgefordert, die Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt einzuhalten, da Verstöße Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote nach sich ziehen können. Der Bußgeldkatalog nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt, welche Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Abstandsverstößen ergriffen werden. Die Nutzung von Radarwarnern und Echtzeit-Warn-Apps ist im Straßenverkehr verboten, da Paragraf 23, Absatz 1b der StVO das Mitführen von Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören, untersagt.

Informationen zur Aufstellung von Blitzern

Die Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung, wie sie auch in der genannten Meldung erwähnt werden, können von der Polizei oder den Kommunen aufgestellt werden. Sie messen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen und sind entweder stationär oder mobil, wie auf bussgeldkatalog.org erläutert wird. Diese Seite beschreibt zudem, dass es Richtlinien für die Aufstellung von Blitzern gibt, die je nach Bundesland variieren. Gängige Abstände zwischen Blitzern und Verkehrsschildern liegen oft zwischen 100 und 150 Metern.

Privatpersonen ist es in der Regel nicht gestattet, Blitzgeräte aufzustellen, es sei denn, es handelt sich um Attrappen auf privatem Grund. Bei der Aufstellung müssen die festgelegten Abstände zu Verkehrszeichen eingehalten werden, um plötzliche Bremsmanöver zu vermeiden. Für die jeweiligen Bundesländer gelten unterschiedliche Mindestabstände, beispielsweise beträgt der Mindestabstand in Bayern 200 Meter.