
Am Landgericht Koblenz hat am [Datum] der Prozess gegen einen 49-jährigen Mann begonnen, der beschuldigt wird, die Deutsche Post um mehr als 10 Millionen Euro betrogen zu haben. Der Angeklagte und seine Komplizen sollen ein System von „Schein-Postsendungen“ eingerichtet haben, bei dem sie vorgaben, Millionen von Briefsendungen ausgeliefert zu haben, die in Wirklichkeit nicht existent waren. Damit erlangten sie unrechtmäßig Rabatte für Großkunden von der Post, was zu einem erheblichen finanziellen Schaden führte.
Die Anklage wirft dem Mann vor, zusammen mit Komplizen einen Betrug in Höhe von über 10 Millionen Euro verursacht zu haben. Ursprünglich waren vier Männer wegen Post-Betrugs angeklagt, jedoch ist einer der Komplizen verstorben und ein anderer sitzt wegen einer anderen Angelegenheit in Haft. Das Verfahren gegen den dritten Komplizen wurde abgetrennt und wird gesondert verhandelt, wie SWR.de berichtete.
Details zum Betrugsfall
Insgesamt stehen vier Männer aus Hessen und Rheinland-Pfalz vor Gericht, und sie sollen die Deutsche Post mit 35 Millionen Schein-Briefen um 18 Millionen Euro betrogen haben. Die Angeklagten im Alter von 43, 48, 49 und 53 Jahren werden beschuldigt, zwischen Januar 2013 und März 2017 ein System von Schein-Postsendungen etabliert zu haben, um Rabatte für Großkunden zu kassieren. Durch die große Anzahl an gesammelten Sendungen, die von Dienstleistern für große Firmen abgegeben werden, konnte die Deutsche Post nicht jede Lieferung überprüfen.
Die Angeklagten sollen nie abgeschickte Briefe abgerechnet haben. Oberstaatsanwalt Sven Regner erklärte, dass die Angeklagten nicht über das benötigte Personal und die nötigen Kapazitäten verfügten, um die Anzahl der angegebenen Sendungen tatsächlich zu bewältigen. Zudem wird zwei der Angeklagten Steuerhinterziehung in sechsstelliger Höhe vorgeworfen, während ein weiterer angeklagter mit der Organisation von Schwarzarbeit mit einem ebenfalls sechsstelligen Schaden konfrontiert ist. Der Hauptangeklagte hat bereits gestanden und plant, sich am 17. Oktober vor Gericht zu äußern. Ein Angeklagter hat geschwiegen, während die anderen zwei vor Prozessbeginn Aussagen gemacht haben. Die rechtlichen Probleme der Angeklagten reichen von Untersuchungshaft bis hin zu Strafhaft, wobei zwei auf freiem Fuß sind, wie Süddeutsche.de berichtete.