
Ab Herbst 2026 müssen Grundschulen in Rheinland-Pfalz (RLP) eine achtstündige Betreuung anbieten. Damit einher geht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler, der ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft tritt. Bis zum Schuljahr 2029/2030 sollen alle vier Klassenstufen an Grundschulen diese Betreuung in vollem Umfang erhalten. Die Goethe-Grundschule in Höhr-Grenzhausen, seit 2005 als Ganztagsschule etabliert, stellt ein Beispiel für das erfolgreiche Modell dar.
Schulleiterin Julia Löser hebt hervor, dass die Unterstützung von Lehrern für den Erfolg der Ganztagsschule entscheidend ist. An der Goethe-Schule existiert ein pädagogisches Konzept für den Nachmittag, bei dem Lehrkräfte aktiv in die Betreuung integriert sind. Nach dem Mittagessen können die Kinder an vielfältigen Projekten teilnehmen, wie Sport, Basteln, Schulgartenarbeit und Bibliotheksbesuchen. Diese Nachmittagsangebote werden durch Ruheständler, Lehramtsstudierende, Sportvereine sowie den Kinder- und Jugendtreff „Zweite Heimat“ unterstützt. Löser ermutigt andere Schulen, die Ganztagsbetreuung einzuführen, und sieht großes Potenzial in der Umsetzung.
Herausforderungen und Möglichkeiten
Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bringt auch Herausforderungen mit sich, da viele Schulen um- oder ausgebaut werden müssen. Laut einem Bericht von bildung.rlp.de startete Rheinland-Pfalz bereits 2002 als erstes Bundesland ein Ausbauprogramm für schulische Ganztagsangebote. Die rheinland-pfälzische Ganztagsschule gilt mittlerweile als Erfolgsmodell und ist ein zentraler Bestandteil des Bildungsangebots. Dabei ist die hohe Anerkennung für die Ganztagsschule besonders wichtig für die Chancengerechtigkeit sowie die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit.
Das Netzwerk der Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz wurde seit Beginn des Programms kontinuierlich ausgebaut. Von insgesamt 965 Grundschulen bieten 869 (90,05 Prozent) ein Ganztagsangebot. Diese Zahl gliedert sich in 354 Schulen, die in Angebotsform agieren, 9 in verpflichtender Form und 506, die als Betreuende Grundschulen mit offenem Ganztagsschulangebot fungieren. Zudem existieren aktuell 88 Betreuende Grundschulen mit Übermittagsbetreuung, was eine solide Basis für die Erfüllung des ab 2026 vorgesehenen Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder bietet.
In den kommenden Jahren wird der Ausbau der Ganztagsschulangebote fortgesetzt. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der Erhöhung der Anzahl an Ganztagsschulen, sondern auch auf der Verbesserung der qualitativen Angebote, die zur Chancengerechtigkeit und sozialen Teilhabe beitragen und zudem die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit unterstützen.