
Im Landkreis Dingolfing-Landau erlassen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Landshut einen Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Mann, der des Verdachts auf Cybergrooming beschuldigt wird. Die Ermittlungen, die mehrere Monate in Anspruch nahmen, ergaben, dass der Mann seit Mai 2022 über eine Social-Media-Plattform Kontakt zu einem 13-jährigen Mädchen hatte. Das Mädchen soll auf Aufforderung des Beschuldigten Nacktaufnahmen an ihn gesendet haben, wobei der Verdächtige drohte, die Aufnahmen ins Internet zu veröffentlichen, falls er nicht weitere Bilder erhält.
Zusätzlich konnte durch die Ermittlungen festgestellt werden, dass der Tatverdächtige Ende Mai 2024 unter einem Pseudonym einen unbekannten Nutzer kontaktierte und in diesem Zusammenhang ein Kleinkind für sexuelle Zwecke anbot. Der unbekannte Nutzer ging jedoch nicht auf das Angebot ein. Infolgedessen wurde der Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Besitz kinderpornographischer Inhalte sowie Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern erlassen. Der Beschuldigte wurde am Freitag festgenommen und in eine bayerische Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wie regio-aktuell24.de berichtete.
Cybergrooming und seine Risiken
Cybergrooming stellt einen gravierenden Straftatbestand dar, der zunehmend in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden rückt. Es beschreibt die Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern und Jugendlichen im Internet, wobei Täter sich oft als Gleichaltrige oder verständnisvolle Erwachsene ausgeben, um Vertrauen zu gewinnen. Diese verwerflichen Praktiken sind in Deutschland nach § 176 StGB verboten und können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Tatbestände, die unter Cybergrooming fallen, umfassen unter anderem das Zeigen von pornografischem Material, das Motivieren zu sexuellen Handlungen sowie die Herstellung oder den Besitz von Missbrauchsdarstellungen.
Als Warnzeichen für Cybergrooming gelten das Drängen auf private Nachrichten, Versuche, intime Inhalte auszutauschen, und Forderungen nach persönlichen Daten oder Bildern. Das Bundeskriminalamt (BKA) engagiert sich aktiv in der Prävention und Zusammenarbeit mit sozialen Netzwerken, um Kinder im Internet zu schützen und Cybergrooming zu verhindern. Eltern sind aufgefordert, mit ihren Kindern über die Gefahren zu sprechen und sie für potenzielle Risiken zu sensibilisieren.