Main-Spessart

Lohr in Sorge: Straßen in desolatem Zustand – Handlungsbedarf jetzt!

Der Stadtrat von Lohr am Main hat den Auftrag für den Straßenunterhalt einstimmig an die Rodenbacher Firma Schröpfer vergeben. Diese Firma war bereits zuvor mit den Unterhaltsarbeiten beauftragt und hatte sich durch ihr wirtschaftlichstes Angebot hervorgetan. Laut den Informationen von Main-Echo wurden insgesamt sieben Firmen zur Angebotsabgabe eingeladen, deren Vorschläge alle fristgerecht eingereicht wurden.

Das genaue Auftragsvolumen wird erst am Ende des Jahres festgelegt, nachdem die tatsächlich erbrachten Leistungen bewertet wurden. Im Finanzhaushalt der Stadt stehen für den laufenden Straßenunterhalt 300.000 Euro bereit. Vor einem Jahr waren noch 500.000 Euro eingeplant, die jedoch nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Eric Schürr vom Bürgerverein äußerte Bedenken und bezeichnete die reduzierten Mittel als ‚Unterdeckung‘, während Michael Wolf vom städtischen Bauamt auf eine Kostensteigerung in der Straßenbau-Branche von knapp 17 Prozent zwischen 2022 und 2023 hinwies. In den Folgejahren betrugen die Preissteigerungen moderate Werte von etwas über 4 Prozent und knapp 3 Prozent.

Handlungsbedarf und Zustand der Straßen

Bürgermeister Mario Paul verwies auf ein umfassendes Monitoring der Lohrer Straßen, das den bestehenden Handlungsbedarf deutlich machte. Die Untersuchung umfasste rund 70 von etwa 120 Kilometern der Lohrer Straßen. Die Ergebnisse zeigten, dass mehr als die Hälfte der Straßen im Kernbereich von Lohr in einem mittelmäßigen oder schlechten Zustand sind.

Zusätzlich beleuchtet ein Artikel auf Kommunaltechnik die allgemeinen Regeln zur Preisgestaltung bei öffentlichen Aufträgen. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die Vergütung für Aufträge sorgfältig zu bestimmen, um Preissteigerungen zu vermeiden. Es gibt zwei Hauptarten der Vergütung: Einheitspreise für genau definierte Leistungen und Aufwandsvergütungen, die Probleme in der Kostenkontrolle hervorrufen können. Die Vergabe sollte nach Leistung über Einheitspreise erfolgen, wobei solche Aufwandsverträge nur für Dienstleistungen mit geringem Umfang zulässig sind und eine nachrangige Bedeutung haben.