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Design, das ausgrenzt: Hephata kämpft für barrierefreies Leben!

Hephata Diakonie macht auf die ausgrenzende Wirkung schlecht gestalteter Produkte und Umgebungen aufmerksam. Dies geschieht im Vorfeld des Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, der am 5. Mai begangen wird. Im Rahmen des Deutschen Designtags in München wird am Freitag ein Videoclip präsentiert, der alltägliche Hürden durch ungeeignetes Design veranschaulicht.

Der Clip zeigt unter anderem, wie Zahnpasta und Schuhcreme aufgrund einer misslungenen Platzierung im Supermarkt verwechselt werden können. Des Weiteren werden schwer auffindbare Schalter an Elektrogeräten und zu hoch montierte Thermostatknöpfe thematisiert. Johannes Fuhr, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit von Hephata, erläutert, dass Menschen aus den Wohn- und Arbeitsangeboten nach Barrieren im Alltag befragt wurden. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion beim Bundeskongress Design präsentiert Hephata drei Beispiele für Ausgrenzung durch Gestaltung.

Fokus auf Universal Design

Hephata ist Mitglied im Universal Design Forum und setzt sich für die barrierefreie Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen und Architektur ein. Universal Design ist Bestandteil der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006. Diese Konvention zielt darauf ab, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu erreichen und fordert verbindliche Regeln zur Teilhabe. Prinzipien des Universal Design sind bislang jedoch kein Standard. Fuhr betont, dass konsequent umgesetztes Universal Design zur Inklusion beitragen könnte und dass universelles Design alle betrifft und darüber entscheidet, wer selbstständig handeln kann.

Laut weiteren Informationen zur UN-Konvention sind rund 3 Millionen Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter in Deutschland. Davon sind etwa 876.000 schwerbehinderte Menschen in beschäftigungspflichtigen Unternehmen angestellt, während ungefähr 280.000 Personen in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Das wichtigste Ziel der UN-Konvention ist es, Inklusion zu fördern und Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung zu vermeiden. Der Ansatz des „Universal Design“ wird gefordert, um Produkte, Gebäude und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Für nähere Informationen zu den Themen der Barrierefreiheit und den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verweisen wir auf die Berichterstattung von nh24.de sowie auf detaillierte Informationen auf dguv.de.