
Ein 55-jähriger Mann aus Ebersberg, Paul E., steht derzeit vor dem Landgericht München II. Er wird beschuldigt, die Pflegekasse betrogen zu haben, während er an Krebs erkrankt war. Zudem leidet Paul E. an chronischer Erschöpfung, was seine Bewegungsfähigkeit stark einschränkt.
Im August 2024 wurde er vom Amtsgericht Ebersberg für schuldig befunden, rund 2200 Euro unrechtmäßig von der Pflegekasse erhalten zu haben. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 6300 Euro, was 90 Tagessätzen entspricht. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich von einem Schaden in Höhe von mehr als 13.000 Euro ausgegangen. Paul E. wurde 2021 mit einer aggressiven Krebsdiagnose konfrontiert, die seine Lebensqualität erheblich beeinträchtigte.
Belastungen und familiäre Situation
Seine Frau begann ab April 2021, ihn zu pflegen, was einen Anspruch auf Pflegegeld begründete. Paul E. bestreitet jedoch die Vorwürfe und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Belastungen durch die Krankheit führten zu einer Zerreißprobe in seiner Ehe. Er zog aus der gemeinsamen Wohnung aus und nahm nur wenige Möbel mit. Seine Kinder, ein Sohn und eine Tochter, kümmern sich um ihn. Ein Scheidungsverfahren und die Versteigerung einer Immobilie folgten. Ein weiterer Sohn erlitt aufgrund der Situation einen psychischen Zusammenbruch.
In einem Schreiben an die Pflegekasse gab Paul E. an, dass er mit der Bürokratie überfordert gewesen sei und nachlässig gehandelt habe. Letztlich stellte der Staatsanwalt das Verfahren ein, nachdem Paul E. 500 Euro an die Kinderkrebshilfe Ebersberg gezahlt hatte.
Parallel zu diesem Fall warnt die Polizei vor einer Betrugsmasche, die auf ältere und hilfsbedürftige Menschen abzielt. Diese Betrüger geben sich am Telefon als Mitarbeiter einer angeblichen Pflegekasse aus, verwenden vertrauliche Informationen, um Vertrauen zu gewinnen, und schicken anschließend Rechnungen über 129 Euro für angebliche Dienstleistungen, wie t-online.de berichtete.
Die Polizei rät, bei solchen Anrufen sofort aufzulegen und darauf hinzuweisen, dass alle Leistungen im Zusammenhang mit Pflege für gesetzlich und privat Versicherte kostenlos sind. Sollte eine Rechnung eintreffen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Weiterhin empfiehlt die Polizei, sich am Telefon nicht unter Druck setzen zu lassen und bei Verdacht Rücksprache mit Bekannten zu halten.