
Alfons Schuhbeck, der bekannte Münchner Starkoch, wurde wegen Steuerstraftaten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Aktuell ist Schuhbeck vorübergehend auf freiem Fuß, da die Vollstreckung seiner Strafe aus gesundheitlichen Gründen bis Anfang Juni 2025 unterbrochen wurde. Die Staatsanwaltschaft München I hat diese Haftunterbrechung bestätigt.
Schuhbeck steht aufgrund einer bevorstehenden „sehr gefährlichen Operation“ unter ärztlicher Beobachtung, während die genaue Art seiner Erkrankung noch unbekannt ist. Er wurde in einem medizinischen Versorgungszentrum für Kardiologie und Innere Medizin gesichtet. Haftunterbrechungen können gewährt werden, wenn eine medizinische Behandlung notwendig ist, die in der Justizvollzugsanstalt nicht angeboten werden kann.
Details zu den Vorwürfen
Alfons Schuhbeck trat seine Haftstrafe im August 2023 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech an. Das Landgericht München I verurteilte ihn im Oktober 2022, nachdem er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte und über 1000 Mal Geld aus seinen Restaurants entnommen hatte. Schuhbeck gab in einem Gerichtsverfahren zu, ein Computerprogramm genutzt zu haben, das von einem Angestellten in seinem Auftrag erstellt wurde. Im Gerichtssaal äußerte er, dass er „einige Dinge falsch gemacht“ habe und bedauere die Situation. Zudem stellte er klar, dass er nicht unternehmerisch gescheitert sei.
Ein weiterer Prozess gegen Schuhbeck wegen Insolvenzstraftaten soll Ende Juni beginnen, steht jedoch unter dem Vorbehalt seines gesundheitlichen Zustands, wie Süddeutsche Zeitung berichtete. Die Haftunterbrechung hat zur Folge, dass die Vollstreckung während dieser Zeit nicht weiterläuft und die Tage an das Ende seiner Haftzeit angehängt werden.
In der Zwischenzeit wurde Schuhbeck kürzlich in der Münchner Innenstadt gesehen, was darauf hinweist, dass er sich während seiner Haftunterbrechung in der Öffentlichkeit bewegt.
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