
In einem aufsehenerregenden Fall in Regensburg wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine 22-Jährige wegen Sachbeschädigung eingestellt. Laut Informationen von Merkur geschah dies am 5. März 2025, da kein ausreichender Tatnachweis gegen die Verdächtige vorlag.
Der Vorfall, bei dem die Frau verdächtigt wird, den Schriftzug „AfD-Verbot.de“ an die Steinerne Brücke gesprüht zu haben, ereignete sich in der Nacht vom 13. auf den 14. Januar 2025. Die Polizei stellte die Verdächtige nach einer kurzen Verfolgungsjagd; eine weitere Person konnte entkommen. Bei der 22-Jährigen wurden Farbspritzer auf ihrer Kleidung, darunter Poncho, Jogginghose und Schuhe, gefunden. Zudem entdeckte die Polizei in der Nähe weitere Schriftzüge, eine Spraydose, eine Schablone und einen Aufkleber.
Kritik an den Ermittlungsmaßnahmen
In einem Anlauf zur weiteren Aufklärung hatte die Polizei einen DNA-Abgleich beim Amtsgericht Regensburg beantragt, der vom Ermittlungsrichter angeordnet wurde. Dies beinhaltete die Möglichkeit einer durch Durchsuchung der Wohnung und Entnahme von Körperzellen, sollte die Verdächtige sich weigern, den geforderten Mundhöhlenabstrich oder die Blutprobe durchzuführen. Die junge Frau bezeichnete diese Maßnahmen als „wirre Repression“ und argumentierte, dass es sich lediglich um abwaschbare Sprühkreide handelte.
Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufgrund fehlender Beweise einstellte, bleibt unklar, ob die Entscheidung in Verbindung mit einer Anfrage der SPD-Bundestagsabgeordneten Carolin Wagner steht. Diese hatte beim bayerischen Justizminister um Klarstellung zur rechtlichen Bewertung von Sprühkreide als Sachbeschädigung gebeten. Wagner zeigte sich erfreut über die Einstellung des Verfahrens und plant, weitere Nachfragen zur Rechtslage zu stellen.
Laut regensburg-digital wurde der besagte Schriftzug anlässlich einer Tagung der AfD im Sorat-Insel-Hotel gesprüht. Die Polizei hatte zudem orange Farbe und eine Spraydose bei der 22-Jährige sichergestellt. Der geschätzte Schaden, der durch das Übermalen des Schriftzugs mit nicht abwaschbarer Farbe entstand, beläuft sich auf etwa 2.000 Euro. Ein Oberstaatsanwalt bezeichnete den DNA-Abgleich als gängiges Verfahren, während die betroffene Frau die Vorgehensweise der Polizei und des Ermittlungsrichters als unangemessen kritisierte.