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Schwere Vorwürfe gegen Bistum Regensburg: Millionenklage im Missbrauchsfall!

Matthias Podszus, ein ehemaliger Domspatz, verklagt das Bistum Regensburg auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Hintergrund der Klage sind schwere körperliche, psychische und seelische Misshandlungen, die in den 1990er Jahren an der Domspatzen-Vorschule in Pielenhofen stattgefunden haben sollen. Podszus wirft dem ehemaligen Schulleiter Johann Meier unter anderem mehrfache Vergewaltigung vor.

Das Bistum Regensburg weist jegliche Verantwortung zurück und beruft sich auf die Verjährung der Ansprüche. Bistumssprecher Stefan Groß hat die Einrede zur Verjährung gegen die Klage bestätigt, äußerte sich jedoch nicht zum laufenden Verfahren. Es wird argumentiert, dass die Trägerschaft der Vorschule bei der „Stiftung Regensburger Domspatzen“ liege, und dass Meier die Taten in seiner Funktion als Direktor und nicht als Geistlicher begangen habe.

Forderungen und bereits erhaltene Zahlungen

Podszus, der in den Jahren 1991 bis 1993 im Vorschulinternat der Domspatzen war, fordert insgesamt 350.000 Euro Schmerzensgeld sowie zusätzlich weitere Schäden und eine monatliche Rente, was die Summe seiner Forderungen auf einen Millionenbetrag anhebt. Er hat bereits 50.000 Euro an freiwilligen Anerkennungsleistungen von der Kirche erhalten, lehnt jedoch einen Vergleich ab. Podszus ist seit 2015 in psychiatrischer Behandlung und erleidet seit 2023 eine dauerhafte Erwerbsminderung.

Sein Anwalt, Sven Markuske, bezweifelt die Möglichkeit der Kirche, sich auf Verjährung zu berufen, und plant, Widerspruch einzulegen. Zudem hat der Kläger über eine Crowdfunding-Plattform 15.000 Euro von einem Zielbetrag von 20.000 Euro gesammelt, um seine Verfahrenskosten zu decken.

Die Situation ist Teil eines größeren Phänomens, bei dem Missbrauchsopfer in Deutschland gegen die katholische Kirche Klage erheben. Einige Bistümer verzichten auf die Einrede der Verjährung, während andere dies nicht tun. Für einige Kläger konnten bereits sechsstellige Summen zugesprochen werden, während in anderen Fällen Klagen abgewiesen wurden. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Trier wurde aufgrund der Verjährung abgewiesen, während im Freistaat Bayern ein weiteres Verfahren beim Landgericht Traunstein anhängig ist, wo das Erzbistum München und Freising keine Einrede erhoben hat.