
Im Landkreis Roth hat die Polizei in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai acht Wildunfälle registriert. Diese Häufung der Vorfälle steht im Zusammenhang mit dem Beginn der Jagdsaison und Veränderungen in der Vegetation, die das Risiko für Wildunfälle insbesondere im Mai erhöht, wie [nn.de](https://www.nn.de/region/roth/acht-wildunfalle-in-einer-nacht-im-kreis-roth-was-autofahrer-beachten-sollten-1.14687250) berichtete.
Um Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden, gibt die Polizei mehrere Tipps. Autofahrer sollten insbesondere bei Dämmerung die Geschwindigkeit in Wald- und Feldnähe reduzieren und auf Wildwechsel-Schilder achten. Es ist wichtig, nach einem ersten Tier nicht zu versuchen auszuweichen, da dies das Risiko eines weiteren Unfalls durch Bäume oder Gegenverkehr vergrößern kann. Darüber hinaus sollten Fahrer nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier immer die Polizei verständigen, selbst wenn das Tier wegläuft. Das Nicht-Melden eines Wildunfalls kann ordnungswidrig sein und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder das Bayerische Jagdgesetz.
Rechtliche Hinweise und Verhalten nach einem Wildunfall
Die rechtlichen Vorgaben schreiben vor, dass im Falle eines Wildunfalls die Polizei oder der zuständige Jagdpächter sofort informiert werden muss. Zudem sind Autofahrer verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern: Dazu gehört das Einschalten des Warnblinklichts, das Anziehen einer Warnweste und das Aufstellen eines Warndreiecks, wobei dies auf Landstraßen mindestens 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter vor der Unfallstelle geschehen sollte.
In der Oberpfalz gab es im Mai durchschnittlich etwa 1.100 Wildunfälle. Dies führt zu einer alarmierenden Quote, denn im vergangenen Jahr betrug der Anteil der Wildunfälle am Gesamtunfallaufkommen 30,4 Prozent, wie [regensburger-nachrichten.de](https://www.regensburger-nachrichten.de/panorama/97127-wildunfaelle-polizei-warnt-zu-beginn-der-jagdsaison-vor-erhoehter-gefahr) hervorgehoben hat.
Nach einem Wildunfall sollten Autofahrer die Unfallstelle sichern, verletzte Personen versorgen und das Fahrzeug an einem sicheren Ort abstellen. Es ist wichtig, die Polizei unter der Telefonnummer 110 zu verständigen, auch wenn das Tier weggelaufen ist. Verletzte Tiere dürfen nicht ohne Rücksprache mit der Polizei oder dem Jäger mitgenommen werden. Die Nichtmeldung eines Wildunfalls kann den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen, wenn verletzte Tiere zurückgelassen werden.