Bad KissingenSchweinfurt

59-Jähriger in Bad Kissingen: Widerstand gegen Polizeikontrolle!

Am Donnerstagmorgen hat ein 59-Jähriger in Bad Kissingen versucht, die Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet zu behindern. Der Vorfall ereignete sich gegen 09:30 Uhr im Bereich der Salinenstraße, als der Mann sich vor ein Messfahrzeug stellte und somit eine Geschwindigkeitsmessung unmöglich machte.

Eine Polizeibeamtin der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck sprach daraufhin einen Platzverweis aus. Da der 59-Jährige dem Platzverweis nicht nachkam, wurde eine hinzugerufene Streife der Bad Kissinger Polizei tätig. Bei der Kontrolle gab der Mann zunächst falsche Personalien an und leistete Widerstand bei seiner Durchsuchung. Infolgedessen wurde er in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle gebracht, wo nach der Sachbearbeitung seine Entlassung folgte.

Rechtliche Hintergründe zu Widerstandshandlungen

Widerstand gegen Polizeibeamte, wie er im Fall des 59-Jährigen auftrat, ist ein häufiger Straftatbestand, der häufig als Bagatelldelikt abgetan wird, jedoch von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ernst genommen wird. Grundvoraussetzung für solchen Widerstand ist, dass eine Vollstreckungshandlung eines Polizeibeamten bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht. Bei derartigen Vorfällen können bekannte Vollstreckungshandlungen das Festhalten zur Identitätsfeststellung oder Weisungen bei Verkehrskontrollen umfassen.

Die rechtliche Grundlage für die Strafbarkeit stellt § 113 StGB dar, bei dem die Diensthandlung rechtswidrig sein muss, damit eine strafrechtliche Verantwortung entfällt. Widerstand kann in zwei Formen auftreten: durch körperliche Gewalt gegen den Beamten oder durch Drohung mit Gewalt. Ein tätlicher Angriff genügt bereits, auch wenn er nicht darauf abzielt, die Diensthandlung zu verhindern. Bei einem Erstverstoß sind Verfahrenseinstellungen möglich, besonders bei leichten bis mittelschweren Widerstandshandlungen.

Die Strafen für Widerstandshandlungen können in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden, abhängig von der Schwere der Tat.

Die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen und die Überwachung des Straßenverkehrs stellen wichtige Aufgaben der Polizei zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dar, wie in-und-um-schweinfurt.de berichtete. Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte liefert anwalt.de.