
Im vergangenen Monat wurde ein schwerwiegender Vorfall in der Landwirtschaft aufgedeckt, der zur Einleitung von Ermittlungen wegen Gewässerverunreinigung führte. Laut einem Bericht von in-und-um-schweinfurt.de befasste sich die Wasserschutzpolizei Schweinfurt (WSP) mit dem Verdacht, dass Düngemittel unsachgemäß auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wurden. Die Problematik wurde im Februar 2025 durch eine Mitteilung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt (AELF) aufgedeckt, die von fehlerhafter Gülle- und Gärrestausbringung berichtete.
Eine Überprüfung der betroffenen Flächen ergab Verstöße gegen geltende Düngevorschriften. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (WWA) dokumentierte an mindestens zwei Flurstücken eine nachhaltige Verschmutzung des Oberflächenwassers. Die Ermittlungen הndern in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt sowie den weiteren relevanten Behörden.
Unsachgemäße Düngung unter extremen Bedingungen
Die Vorfälle fanden während einer Kälteperiode im Februar statt, in der die Temperaturen im Landkreis Rhön-Grabfeld unter -10 °C fielen. In dieser Zeit waren die Böden gefroren und teilweise wassergesättigt, dennoch wurden Gärreste aus einer Biogasanlage als Dünger ausgebracht. Aufgrund der gefrorenen Böden konnten die Düngemittel nicht in den Boden einsickern und wurden bei Niederschlägen in wasserführende Gräben und Bachläufe gespült, was zu einer nachhaltigen Verunreinigung der Gewässer führte.
Betroffene Landwirte müssen nun mit erheblichen Strafen rechnen, da die unsachgemäße Düngung einen klaren Verstoß gegen die Düngeverordnung darstellt. Bußgelder in Höhe von bis zu 150.000 Euro sind möglich. Zudem drohen Kürzungen oder der Einbehalt von Agrarbeihilfen aufgrund von Verstößen gegen die Konditionalitätsvorgaben. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Gewässerverunreinigung sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen denkbar. Die Ermittlungen sind noch im Gange, um die Verantwortlichkeiten zu klären und Konsequenzen für die Verstöße gegen den Umwelt- und Gewässerschutz zu ziehen. Weitere Einblicke in die Düngeverordnung sind in der offiziellen Regelung dokumentiert, die unter gesetze-im-internet.de einzusehen ist.