
In Starnberg ist die erste Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Stadtgebiet genehmigt worden. Der Bauausschuss hat in einer Sitzung die Änderung des Flächennutzungsplans sowie einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit nur einer Gegenstimme billigt. Der geplante Solarpark wird zwischen Söcking und Hadorf auf einer Fläche von 7,15 Hektar errichtet, was ungefähr zehn Fußballfeldern entspricht.
Der Stadtrat hatte bereits im Oktober 2023 beschlossen, die Voraussetzungen für den Bau zu schaffen. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans wird nun in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gegeben, während parallel das Bebauungsplanverfahren startet. Der „Solarenergiepark Hadorf“ wird als Sondergebiet festgesetzt und soll mit einem mindestens fünf Meter breiten bepflanzten Streifen sowie einem Abstand von zwei Metern zu den Grundstücksgrenzen geplant werden.
Umweltfreundliche Planung
Besonders umweltfreundlich ist die Entscheidung, den Zaun bodenfrei zu belassen, um Kleinsäugern wie Hasen, Füchsen und Igeln den Durchgang zu ermöglichen. Die Anlage soll jährlich etwa 8,5 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen, was rund zehn Prozent des Strombedarfs in Starnberg entspricht. Aktuell müssen die Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung abgewartet werden, wobei der genaue Zeitpunkt der frühesten Realisierung des Vorhabens noch nicht bekannt ist.
Parallel zu dieser Entwicklung befasst sich der Bund mit der Novellierung des Baurechts, um mehr Flächen für die Photovoltaik zu gewinnen. Wie der Solarserver berichtete, haben die Länder dem entsprechenden Entwurf mit Änderungswünschen im Grundsatz zugestimmt. Ziel dieser Maßnahmen ist eine vorausschauende Planung für die Kommunen und die Einführung von Solarenergiegebieten im Rahmen der Baurechtsnovelle.
Der Bundesrat hat sich am 27. September 2023 mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2413 befasst. Angestrebt wird ein beschleunigter Ausbau von Wind- und Solarenergie, wobei zwei neue Gebietskategorien eingeführt werden: Solarenergiegebiete und Solarenergiebeschleunigungsgebiete. Gemeinden könnten in ihrem Flächennutzungsplan Solarenergiegebiete im Außenbereich ausweisen und dabei Nutzung und andere Belange, wie etwa Denkmalschutz und Bodenschutz, abwägen.