Straubing-Bogen

Polizei stoppt Drogenraser: Mann ohne Führerschein auf A3 erwischt!

Bei einer Verkehrskontrolle an der A3 bei Bogen haben die Beamten der Verkehrspolizei einen 32-jährigen Mann gestoppt, der mit einem VW Golf unterwegs war. Die Kontrolle fand am Samstag um 22:15 Uhr statt, als der Fahrer auf der St 2139 von Neukirchen in Richtung Bogen unterwegs war und eine Auffahrt zur A3 planen wollte. Grund für die Kontrolle war eine unsichere Fahrweise des Autofahrers.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann keinen gültigen Führerschein besaß. Nach einem positiven Drogentest, der auf Cannabis hinwies, wurde eine Blutentnahme im Klinikum Bogen durchgeführt. Der Fahrer muss mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen, wie Wochenblatt berichtete.

Rechtliche Konsequenzen bei Drogenkonsum

Der Vorfall wirft auch Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Cannabiskonsums im Straßenverkehr auf. Laut anwalt.de stellt § 24a StVG das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel, einschließlich Cannabis, als Ordnungswidrigkeit dar. Der aktuelle THC-Grenzwert liegt seit 2024 bei 3,5 ng/ml im Blutserum, was eine Anhebung im Vergleich zu dem früheren Wert von 1,0 ng/ml darstellt. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass nur relevanter Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Fahren sanktioniert wird.

Besondere Regelungen gelten für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren, die einem absoluten Cannabis-Verbot unterliegen. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder und Führerscheinentzug. Die Abläufe bei einem positiven THC-Test umfassen unter anderem Polizeikontrollen, Blutproben und mögliche rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und den Verlust des Führerscheins.