
In Schleswig-Holstein steht die 41-Stunden-Woche für Beamte auf der Prüfstand. Der Beamtenbund fordert im Rahmen aktueller Tarifverhandlungen eine Reduzierung der Arbeitszeit auf höchstens 40 Stunden. Der Landeschef des Beamtenbundes, Kai Tellkamp, hebt hervor, dass die überlange Arbeitszeit ein zentrales Thema in den Verhandlungen sein wird.
Die Forderung wird auch von Verdi-Sprecher Frank Schischefsky unterstützt, der eine Angleichung der Arbeitszeit von Beamten in Deutschland für notwendig hält. Laut aktuellen Berichten gilt die 41-Stunden-Woche derzeit nur für Beamte in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und beim Bund, während in 13 anderen Bundesländern eine Arbeitszeit von 40 Stunden üblich ist. Der DGB Nord, vertreten durch Laura Pooth, kritisiert die 41-Stunden-Woche als unattraktiv im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Forderungen und Verhandlungen
Der aktuelle Besoldungsreport 2025 zeigt, dass Schleswig-Holstein bei der Eingangsbesoldung gut abschneidet, jedoch bei der Endstufe aufgrund der längeren Arbeitszeit zurückfällt. A9-Beamte in Schleswig-Holstein verdienen in der Eingangsbesoldung etwa 42.000 Euro und nehmen im Bundesvergleich den dritten Platz ein, fallen jedoch in der Endstufe (ca. 50.000 Euro) auf Platz 15. Die 41-Stunden-Woche wird von vielen als großes Attraktivitätshemmnis für die Beamtenlaufbahn angesehen.
Der DGB fordert neben einer besseren Bezahlung auch Entlastungen bei der Arbeitszeit für alle Beamten. Beamtenbund und Verdi planen, nach der Sommerpause gemeinsame Forderungen für die Tarifrunde zu erarbeiten. Die Verhandlungen sollen voraussichtlich vor Weihnachten beginnen und 2026 enden. Die Entscheidung, ob das Tarifergebnis auf die mehr als 55.000 Beamten von Land und Kommunen übertragen wird, liegt bei der Landesregierung.
Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) hat jedoch Bedenken geäußert. Sie hält eine generelle Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden aufgrund der angespannten Haushaltslage für nicht machbar. Eine Arbeitszeitverkürzung würde mehr als 1.000 zusätzliche Stellen und jährliche Kosten von über 50 Millionen Euro erfordern. Schneider hebt hingegen moderne und flexible Arbeitsbedingungen sowie Home-Office-Möglichkeiten hervor, die aber nicht für alle Beamten gelten.
In Schleswig-Holstein sind moderne Arbeitszeiten und Arbeitsformen im öffentlichen Dienst bereits etabliert. Die Ausgestaltung des Arbeitszeitrechts wird durch die Arbeitszeitverordnung (AZVO) geregelt und ermöglicht entsprechende Anpassungen. Diese enthält Vorschriften zu Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit, Ruhezeiten, Ansparung und Verkürzung der Arbeitszeit sowie Pausen und Bereitschaftsdienstzeiten. Die flexible Arbeitszeitregelung ist jedoch nicht für alle Behörden gleich geeignet und erfordert oft besondere Vereinbarungen.