
Der Berliner Senat plant eine Reform im Bereich der Hundehaltung, die unter anderem die Abschaffung der Liste gefährlicher Hunderassen vorsieht. Stattdessen soll ein Hundeführerschein eingeführt werden, der möglicherweise sowohl einen Wesenstest als auch Theorie- sowie Praxisprüfungen für Hundehalter umfasst. Aktuell sind Pit-Bulls, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen in Berlin als gefährliche Hunderassen klassifiziert, die seit der „Gefährliche-Hunde-Verordnung“ von 2016 strengen Auflagen unterliegen. Halter dieser Rassen müssen ein Führungszeugnis und eine Haftpflichtversicherung vorlegen sowie ihre Tiere den Behörden vorstellen. Experten haben die Abschaffung der Rasseliste gefordert, da sie als stigmatisierend und nicht zeitgemäß gilt. Kritiker betonen, dass es keine wissenschaftlichen Belege für eine genetische Aggressivität dieser Rassen gibt und verweisen auf Daten aus der Berliner Beiß-Statistik, die zeigen, dass häufigere Vorfälle von Dackeln und Schäferhunden verursacht werden.
Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD die Abschaffung der Rasseliste vereinbart. Vorreiter in dieser Angelegenheit ist Brandenburg, das bereits die Rasseneinstufung abgeschafft hat. Experten schlagen vor, sich auf auffällige Hunde zu konzentrieren, anstatt auf spezifische Rassen zu schauen. Die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) unterstützt den Vorschlag, wobei konkrete Überlegungen noch in einem frühen Stadium sind. Ein Hundeführerschein könnte potenziell für alle Hundehalter verpflichtend werden, nicht nur für jene, die Rassen aus der Liste halten. Ein Beispiel aus Niedersachsen, wo seit Juli 2013 ein Hundeführerschein mit Theorie- und Praxisprüfungen existiert, könnte als Modell dienen.
Details zum neuen Hundegesetz
Am Dienstag wurde ein Entwurf für ein neues Hundegesetz von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) im Rahmen des „Bello-Dialogs“ vorgestellt. Die Regelungen sehen unter anderem einen Leinenzwang für alle Hunde außerhalb der Wohnung vor, unabhängig von Rasse und Aufenthaltsort. Freilauf ist nur in speziellen Hundeauslaufgebieten gestattet. Halter könnten von der Leinenpflicht befreit werden, wenn sie entweder einen Hundeführerschein bei zertifizierten Prüfern ablegen oder nachweisen können, dass sie in den letzten sechs Jahren mindestens drei Jahre ohne Gefahrensituationen einen Hund gehalten haben. Zudem wird festgelegt, dass Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und öffentlichen Badestellen nicht erlaubt sind, auch nicht angeleint.
Für als gefährlich eingestufte Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen ist ebenfalls vorgesehen, dass Halter ein Führungszeugnis und einen Hundeführerschein vorlegen müssen. Diese Hunde unterliegen einer Maulkorbpflicht und der Zucht sowie dem Handel mit diesen Rassen wird untersagt. Der Entwurf sieht die Einrichtung eines zentralen Registers für gefährliche Hunde vor, das Rasse, Chipnummer, Name und Anschrift des Besitzers sowie Bissvorfälle erfasst. Darüber hinaus müssen gewerbliche Hundesitter eine Sachkundebescheinigung nachweisen, und es gelten Höchstgrenzen für die Anzahl der Hunde, die von einer Person geführt werden dürfen. Strafen sind vorgesehen, wenn Hundebesitzer die Pflicht zur Mitnahme von Kotbeuteln nicht einhalten.
Die Kosten für die Prüfungen des Hundeführerscheins liegen voraussichtlich zwischen 80 und 100 Euro, während die Ausstellung der Bescheinigung rund zehn Euro kosten soll. Um die neuen Vorschriften effektiv zu kontrollieren, werden den Stadtbezirken zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt, wobei für das erste Jahr Kosten von etwa 150.000 Euro eingeplant sind. Der Entwurf des Gesetzes wird zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Prüfung vorgelegt, und das Inkrafttreten wird voraussichtlich für 2016 unter einer Übergangsfrist von zwei Jahren für den Leinenzwang angesetzt. Es gibt bereits kritische Stimmen, wie etwa die der Gewerkschaft der Polizei, die darauf hinweist, dass nicht ausreichend neue Mitarbeiter bereitgestellt werden können, und Claudia Hämmerling von den Grünen bemängelt die fehlende Sachkundeprüfung für alle Hundehalter sowie das Fehlen neuer Auslaufgebiete.