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Böllerverbot für Silvester: Diskussion im Kreis MYK spitzt sich zu!

Die Debatte über ein Böllerverbot zu Silvester im Kreis Mayen-Koblenz (MYK) hat an Fahrt aufgenommen. Hintergrund der Diskussion ist eine Petition der Polizeigewerkschaft Berlin, die ein bundesweites Verbot von Böllern für Privatpersonen sowie ein Verkaufsverbot an Nichtprofis fordert. Diese Petition erhielt bis Anfang Januar 2025 fast zwei Millionen Unterschriften und sorgt für verstärkten Druck, die Thematik zu erörtern.

In der Silvesternacht 2024/2025 kam es in Berlin zu 400 Festnahmen, bei denen einige Festgenommene nach Angriffen auf Einsatzkräfte verhaftet wurden. Die Ereignisse haben die Diskussion um das Böllern erneut entfacht, wie ZDF berichtete. Unterzeichner der Petition sind nicht nur Polizeigewerkschaften, sondern auch Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe und die Bundesärztekammer, die die Forderungen nach einem Verbot unterstützen.

Regelungen und rechtliche Aspekte

Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass pyrotechnische Gegenstände in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Kategorie F1 umfasst Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen, während Kategorie F2 typisches Silvester-Feuerwerk wie Raketen und Böller umfasst, die Verkaufs- und Zündungsbeschränkungen unterliegen. Der Verkauf von Böllern ist aktuell nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt, und das Zünden ist nur an Silvester und Neujahr gestattet.

Im internationalen Vergleich gibt es unterschiedliche Regelungen zum Umgang mit Feuerwerk. Irland hat Böller für den privaten Gebrauch vollkommen verboten, während in Frankreich privates Feuerwerk in Paris untersagt, jedoch in anderen Regionen erlaubt ist. In Österreich sind nur F1-Artikel erlaubt, während in Polen F3-Feuerwerk ganzjährig für Personen ab 21 erhältlich ist.

Obwohl die Petition beim Innenministerium eingereicht wurde, hat die Bundesregierung ein allgemeines Böllerverbot bisher abgelehnt. Allerdings ermöglicht es das EU-Recht den Mitgliedstaaten, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt Böller zu verbieten.

Die Diskussion über ein solches Verbot wird regelmäßig um den Jahreswechsel geführt und hat diesmal durch die gesammelten Unterschriften und die tragischen Unfälle in den vergangenen Jahren zusätzlichen Druck erfahren, wie Rhein-Zeitung anmerkt.