
In Berlin gelten strenge Regelungen für Hundebesitzer, insbesondere während der Brut- und Setzzeit. Laut Berlin Live müssen Hunde seit Januar 2019 im gesamten Stadtgebiet an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden, mit Ausnahme von speziell gekennzeichneten Auslaufflächen. Diese Regelung dient dem Schutz von Wildtieren, die während der Brut- und Setzzeit, die am 1. März beginnt und bis Mitte Juli dauert, besonders verletzlich sind. Während dieser Zeit brüten zahlreiche Bodenbrüter wie Wachteln, Enten und Waldschnepfen, und auch Rehe und Hasen bringen ihren Nachwuchs zur Welt.
Hundehalter sind aufgefordert, ihre Hunde an der Leine zu führen und keine Wege zu verlassen, um damit Wildtiere zu schützen. Lars Sund, Artenschutzreferent des NABU, warnt zudem vor Gefahren für Hunde, insbesondere durch Wildschweine mit Frischlingen. Freilaufende Hunde können nicht nur Wildunfälle verursachen, sondern auch bedrohte Arten in Naturgebieten stören. Zudem dürfen Jäger in Berlin freilaufende Hunde erschießen, wenn diese Wild nachstellen. Für Jäger gelten während der Brut- und Setzzeit ebenfalls strengere Vorschriften, und die Jagd auf bestimmte Tierarten ruht.
Leinenpflicht in Niedersachsen
In Niedersachsen beginnt die Brut- und Setzzeit am 1. April und dauert bis zum 15. Juli. Laut NDR sind Hundehalter auch hier verpflichtet, ihre Tiere in Freiflächen und Wäldern anzuleinen, um den Schutz des Wildtiernachwuchses zu gewährleisten. Seit 2002 ist dies durch ein Landesgesetz geregelt. Kommunen haben die Möglichkeit, eigene Regeln, wie zum Beispiel einen Leinenzwang in Parks und Grünanlagen, zu erlassen.
Verstöße gegen die Leinenpflicht können mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Naturschutzbund (NABU) empfiehlt Hundebesitzern sogar, ihre Hunde bis zu drei Wochen vor dem 1. April anzuleinen, da die Brutzeit durch den Klimawandel früher beginnen kann. Diese Maßnahme wird als notwendig erachtet, um brütende Vögel und Säugetiere wie Feldhasen zu schützen. In Naturschutzgebieten und im Nationalpark Harz gilt die Leinenpflicht ganzjährig.