
In einem Restaurant in der Gustavstraße in Fürth kam es am Freitagabend zu einem Vorfall, der die Polizei auf den Plan rief. Ein 58-jähriger Gast weigerte sich, seine Rechnung in Höhe von 100 Euro zu begleichen und hatte kein Bargeld oder Zahlungsmittel dabei. Daraufhin alarmierte der Wirt die Polizei.
Bei Eintreffen der Beamten zeigte sich der Gast stark alkoholisiert und reagierte aggressiv auf die Identitätsüberprüfung. Er leistete Widerstand und griff einen Polizisten in den Genitalbereich an, während er die Beamten auch beleidigte. Der Mann wurde daraufhin in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eingeleitet, wie Bild.de berichtete.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Der Vorfall wirft Fragen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf. Laut rechtsanwalt-scharrmann.de ist Widerstand ein Straftatbestand nach § 114 StGB, der körperliche Handlungen gegen Beamte umfasst, die Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Solche Angriffe müssen nicht notwendigerweise zu Verletzungen führen.
Der Gesetzestext sieht Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren vor, während weniger schwere Fälle auch mit Geldstrafen ab 90 Tagessätzen geahndet werden können. Bei schwerwiegenden Vorfällen, wie wenn ein Beamter schwer verletzt wird, können die Strafen höher ausfallen.