
In den letzten Wochen wurde in den Gemeinden Königsfeld und Hardt ein bemerkenswerter Anstieg der Biber beobachtet, die mittels einer Nachtsichtkamera dokumentiert wurden. Die Aufnahmen, die an Weihnachten gemacht wurden, zeigen die Tiere im Bereich Martinsweiler, wie sie sich zwischen Martinsweiler, Nonnenmühle und dem Königsfelder Kreisverkehr in Richtung Mönchweiler ausbreiten. Biber sind in Deutschland besonders und streng geschützt, was zu gewissen Herausforderungen für die betroffenen Anwohner führt.
Die Ansiedlung der Biber stellt die Anwohner vor Schwierigkeiten, da sie keine Handhabe gegen die Tiere haben. Zerstörung von Biber-Dämmen, die die Tiere erbaut haben, könnte zu drastischen Konsequenzen führen, einschließlich drakonischer Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen. Laut den aktuellen Regelungen können solche Maßnahmen gegen die schützenswerten Tiere nicht nur vermeidbare Konflikte hervorrufen, sondern auch erhebliche finanzielle Strafen nach sich ziehen.
Schutzmaßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen
Wie [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-biber/) berichtet, variieren die Bußgelder für das Fangen, Verletzen oder Töten von Bibern je nach Bundesland erheblich. In Brandenburg können die Strafen bis zu 65.000 Euro betragen, während in anderen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen, Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen. Diese hohen Strafen unterstreichen die Bedeutung der Schutzmaßnahmen für den Biber, die auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) basieren.
Die Regelungen sind nicht nur auf das Fangen oder Töten von Bibern beschränkt, sondern gelten auch für die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Historisch betrachtet wurde der Biber im 19. Jahrhundert als beinahe ausgestorben angesehen, weshalb der Schutz der Art im 20. Jahrhundert eingeleitet wurde. Während Bibermanager in Bayern Landwirte unterstützen, gibt es immer wieder Diskussionen über mögliche Ausnahmeregelungen, die das Entfernen von Biberdämmen erlauben, wenn diese eine Gefährdung darstellen. Allerdings werden solche Maßnahmen von Tierschützern häufig abgelehnt.