In Deutschland steht eine wichtige Frist vor der Tür: Die papiergebundenen Führerscheine in grau und rosa verlieren am 19. Januar 2024 ihre Gültigkeit. Autofahrer, die nach dem Geburtsjahr 1971 geboren sind, sind verpflichtet, einen einheitlichen EU-Führerschein zu beantragen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Fahrerlaubnisse innerhalb der EU zu harmonisieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Die Jahrgänge 1953 bis 1970 hatten bereits Umtauschfristen, die sie einhalten mussten. Doch viele betroffene Autofahrer zeigen sich unwissend über die anstehenden Fristen oder stellen ihre Anträge zu spät.
Die Bearbeitungszeit für Umtauschanträge liegt normalerweise zwischen vier und sechs Wochen. Eine Leserin aus Biberach berichtet jedoch, dass sie sage und schreibe neun Monate auf ihren neuen EU-Führerschein warten musste. Diese langen Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich, wie die statistischen Daten des Landratsamts Biberach belegen. Im November und Dezember 2022 gab es über 1.400 neue Anträge, und insgesamt wurden im Jahr 2022 5.952 Anträge gestellt, verglichen mit 3.739 im Jahr 2021. Anfang 2024 betrug der Arbeitsrückstand bei der Bearbeitung der Anträge 102,7 Arbeitstage, was später auf 69,6 Arbeitstage reduziert werden konnte.
Änderungen und Herausforderungen bei der Antragstellung
Die Führerscheinstelle in Biberach hatte in der Vergangenheit mit Personalmangel zu kämpfen, doch inzwischen sind alle Stellen wieder besetzt. Um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, wurden Maßnahmen wie die Online-Terminvergabe und die Priorisierung von dringenden Fällen eingeführt. Eine Online-Antragstellung steht ebenfalls auf der Agenda, allerdings gibt es bislang Probleme mit den Bezahlmöglichkeiten. Im Vergleich dazu beträgt die Bearbeitungszeit in den benachbarten Alb-Donau-Kreis etwa sechs Wochen, während im Landkreis Ravensburg aktuell eine Wartezeit von vier Wochen verzeichnet wird.
Das Versäumen der Umtauschfrist kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen, das jedoch häufig nicht erhoben wird. Zudem sollten Autofahrer beachten, dass im Ausland ein abgelaufener Führerschein Probleme verursachen kann. Für dringende Fälle ist eine Expressbestellung des Führerscheins möglich. Die letzten Umtauschfristen der alten Papier-Führerscheine betrafen die Jahrgänge 1952 und älter. Weitere Umtauschfristen für neuer ausgestellte Führerscheine sind für Plastikkarten aus den Jahren 1999-2001 bis zum 19. Januar 2026 sowie für Scheckkarten aus dem Jahr 2012 bis zum 19. Januar 2033 festgelegt.
Die Regelungen zum Umtausch der Führerscheine innerhalb der EU sind klar definiert. Wie die Informationen der Europäischen Union auf [europa.eu](https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-exchange-recognition/index_de.htm) zeigen, dürfen Personen in der EU jeweils nur einen Führerschein besitzen. Bei einem Umzug in ein anderes EU-Land ist ein Umtausch des Führerscheins in der Regel nicht zwingend erforderlich, kann jedoch freiwillig vorgenommen werden. In solchen Fällen müssen die Betroffenen einen Wohnsitz im neuen Land nachweisen und die Voraussetzungen für den Führerscheinbesitz erfüllen. Außerdem überprüfen die Behörden im neuen Wohnsitzland die Fahrerlaubnis auf Einschränkungen.