
Das Bistum Münster hat eine Datenschutzverletzung bei einer jüngsten Missbrauchsstudie anerkannt, die an der Universität Münster durchgeführt wurde. Im Rahmen der Studie wurden Daten einer betroffenen Person ohne ausreichende rechtliche Grundlage weitergegeben, was zu einer Beschwerde über die unzureichende Anonymisierung der Informationen führte, wie domradio.de berichtete.
Die unabhängige Studie zu sexualisierter Gewalt in der Diözese Münster fand zwischen 2019 und 2022 statt. Das Bistum hat sich für die unrechtmäßige Weitergabe der Daten entschuldigt und der betroffenen Person eine Entschädigungszahlung angeboten. Vor der Übermittlung der Akten wurden zwar personenbezogene Daten wie Namen, Anschriften und Kontodaten geschwärzt, jedoch stellte das Datenschutzgericht fest, dass auch persönliche Schilderungen der Betroffenen unkenntlich gemacht werden mussten. Dies hatte zur Folge, dass die Diözese, die etwa 1,63 Millionen Katholiken umfasst, die größte in Deutschland ist, für das Verfahren verantwortlich gemacht wurde, während die Hochschule für die Veröffentlichung des Falls in der Kritik steht.
Rechtskräftige Entscheidungen und weitere Maßnahmen
Das Interdiözesane Datenschutzgericht (IDSG) entschied im vergangenen Jahr, dass die Daten von Missbrauchsbetroffenen in der Münsteraner Studie nicht ausreichend anonymisiert wurden, wie katholisch.de berichtete. Die Entscheidung ist rechtskräftig, jedoch bisher nicht veröffentlicht. Das Bistum Münster sieht die Entscheidung als Hinweis, dass die Perspektive der Betroffenen in Zukunft stärker Beachtung finden muss.
Nach der Veröffentlichung der Studie im Juni 2022 hatte sich die betroffene Person bei der katholischen Datenschutzaufsicht beschwert. Im Juni 2023 stellte diese fest, dass die Rechte der betroffenen Person durch die teilweise anonymisierte Weitergabe der Akten verletzt worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass nicht nur Namen und Adressen geschwärzt werden müssen, sondern auch individuelle Tathergänge.
Das Bistum Münster legte gegen den Bescheid der Aufsicht Rechtsmittel beim IDSG ein, um Fehler zu identifizieren und künftige Maßnahmen zu verbessern. Parallel dazu gab es Diskussionen über die Bedingungen der Verwendung kirchlicher Daten für Aufarbeitungsprojekte. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) erließ eine Musterordnung, die die Verwendung ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt; diese wurde jedoch im Bistum Münster nicht in Kraft gesetzt.