Deutschland

Halle erhöht Hundesteuer: Das müssen Hundehalter jetzt wissen!

Die Stadtverwaltung Halle hat ihre Hundesteuersatzung zum 01. April 2025 geändert. Diese Neuregelung bringt eine differenzierte Erhebung der Hundesteuer, die künftig nach Rasse und Nettogewicht des Hundes angepasst wird. Ziel ist es, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen und die Bedürfnisse von Hundehaltern besser zu berücksichtigen.

Der Grundpreis der Hundesteuer wird auf 100 Euro festgelegt. Die Staffelung sieht wie folgt aus:

  • Kleine Hunde bis 7 kg Nettogewicht: Hebesatz 100 % (100 Euro Jahressteuer).
  • Mittelgroße Hunde bis 10 kg Nettogewicht: Hebesatz 120 % (120 Euro Jahressteuer).
  • Große Hunde über 10 kg Nettogewicht: Hebesatz 135 % (135 Euro Jahressteuer).
  • Sonderklasse: Königspudel werden wie kleine Hunde behandelt (Hebesatz 100 %).

Der Hebesatz wird nach dem tatsächlichen Nettogewicht des Hundes, dem sogenannten „Hunde-Netto“, bestimmt. Ein Gewichtsnachweis kann durch Haustierarztpraxen oder den Amtstierarzt erstellt werden. Hundehalter werden angehalten, sich über die neuen Regelungen zu informieren und die geänderte Satzung zu beachten. Bei Fragen steht die Stadtverwaltung zur Verfügung, wie Hallespektrum.de berichtete.

Hundesteuer und Rasselisten

Weitere Informationen zur Hundesteuer zeigen, dass sie in Deutschland regional unterschiedlich geregelt ist und von verschiedenen Faktoren abhängt. Hunde müssen in der Regel versteuert werden, wobei die Hundesteuer zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Tierheimen oder Hundetoiletten dient. Sie hat auch eine regulierende Funktion, um eine Überpopulation in städtischen Gebieten zu vermeiden.

Besonders auffällig ist, dass jede Region eigene Rasselisten führen kann. Diese Listen können gefährliche Hunderassen ausweisen, die höheren Steuersätzen unterliegen. Während Listenhunde oft zwischen 500 und 1.200 Euro pro Jahr besteuert werden, sind nicht-gelistete Rassen in der Regel niedriger besteuert. Für einige Ausnahmefälle, wie Arbeits- und Begleithunde, können Steuerbefreiungen gelten. Beispiele für Steuersätze zeigen erhebliche Unterschiede, von rund 100 Euro für einen Golden Retriever bis über 600 Euro für einen Pitbull Terrier, wie haustierewissen.de anmerkte.