
Brandenburg plant, den Schwellenwert für die direkte Vergabe öffentlicher Aufträge bei Bau- und Dienstleistungen erheblich anzuheben. Der bisherige Schwellenwert von 1.000 Euro soll auf 100.000 Euro steigen. Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) bezeichnet diesen Schritt als entscheidend zur Stärkung des Mittelstands und zur Beendigung von Investitionsstaus in der Baubranche, die derzeit unter der Wirtschaftskrise leidet.
Keller hebt hervor, dass die Neuregelung die Aufträge der öffentlichen Hand vereinfachen und beschleunigen wird, wodurch Bürokratie abgebaut werden kann. Insbesondere sollen kleine und mittelständische Unternehmen von der Änderung profitieren, da komplizierte Vergabeverfahren beseitigt werden. Diese Maßnahme wurde jedoch auch kritisch betrachtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußerte Bedenken und warnte vor einer möglichen Belastung für Arbeitnehmer. DGB-Vorsitzende Katja Karger betonte, dass der Vergabemindestlohn für viele Unternehmen nicht mehr gelten würde.
Reaktionen der Kommunen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Reaktionen aus den Landkreisen sind überwiegend positiv, da komplexe Vergabeverfahren viele Unternehmen abschrecken. Siegurd Heinze, der Vorsitzende des Landkreistags, wies darauf hin, dass oft keine Angebote mehr für ausgeschriebene Aufträge eingehen. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit der Nowierung im Vergaberecht. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung für ihren Ansatz zur Deregulierung gelobt.
Das Vergaberecht ist darauf ausgerichtet, eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln sicherzustellen. Es soll auch die Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz gewährleisten, um fairen Wettbewerb und Korruption zu verhindern. Neben den neuen Schwellenwerten werden weitere Regularien behandelt, die für öffentliche Auftraggeber, darunter auch bestimmte private Unternehmen, von Bedeutung sind, wie bmwk.de erklärt.