
Der Landtag in Potsdam plant schärfere Regelungen für den Zugang zum Gebäude. Ziel ist es, das Parlament vor Verfassungsfeinden und Extremisten zu schützen, während gleichzeitig für normale Besucher der Zugang offen bleibt. Derzeit gibt es keine Übersicht darüber, wer sich im Landtag aufhält, da Besucher ohne Kontrolle eintreten können. Zukünftig müssen Besucher ihren Personalausweis am Einlass vorlegen oder hinterlegen. Eine Eingangsschleuse für kontrollierten Zutritt ist nicht vorgesehen.
Ludwig Scheetz, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, fordert mehr Transparenz über die im Landtag anwesenden Personen. Bedenken bestehen insbesondere hinsichtlich Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen mit extremistischem Hintergrund. Die AfD wird als rechtsextremistischer Verdachtsfall betrachtet und lehnt Änderungen der Hausordnung ab, betont jedoch, dass keine Verfassungsfeinde beschäftigt seien. Derzeit sind die rechtlichen Möglichkeiten, Personen die Tätigkeit im Landtag zu untersagen, begrenzt. Fraktionsmitarbeiter benötigen kein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Überprüfung der Verfassungstreue, während für Mitarbeiter von Abgeordneten ein solches Dokument erforderlich ist, wobei Einträge wegen vorsätzlicher Straftaten zur Ablehnung führen können. In den vergangenen zwei Wahlperioden gab es keine Vorfälle, die eine Verletzung parlamentarischer Schutzgüter zur Folge hatten.
Änderungen im Bundestag
Im Bundestag gelten seit dem 10. März neue Zutrittsregeln. Diese wurden eingeführt, um Räumlichkeiten und Daten besser vor Extremisten zu schützen. Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen ist der Zugang verwehrt, wenn sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht bestehen und ein Risiko für die Funktionsfähigkeit des Bundestages darstellen. Auch Personen, die nicht im Bundestag arbeiten, aber Zugriff auf das Informations- und Kommunikationssystem des Parlaments haben wollen, werden überprüft. Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bezeichnete die Neuregelung als wichtige Schutzmaßnahme und fordert weitere Schritte in der nächsten Wahlperiode. Veranstaltungen mit Dritten, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, werden nicht toleriert. Die Neuregelung zielt darauf ab, rechtsextreme Personen, wie Götz Kubitschek, vom Bundestag fernzuhalten.
In der Vergangenheit konnten rechtsextreme Gäste Zutritt erhalten, da keine umfassenden Überprüfungen stattfanden. Mit den neuen Regelungen ist es nicht mehr möglich, dass Rechtsextremisten Hausausweise erhalten. Nach der Bundestagswahl ziehen 152 AfD-Abgeordnete in den Bundestag ein, die über 600 Mitarbeiter beschäftigen könnten. Die neuen Regelungen ermöglichen zudem die Mitnahme von staatlich anerkannten Assistenzhunden. Die Verschärfungen im Bundestag wurden durch ein Ereignis während der Corona-Pandemie ausgelöst, als die AfD rechtsextreme Personen in den Bundestag schleuste, wie auf maz-online.de berichtet.
Die konkrete Evaluierung der neuen Maßnahmen wird weiterhin von der politischen Landschaft begleitet, da die Reformen im Bundestag aufgrund der verkürzten Wahlperiode nicht umfassend verabschiedet werden konnten, wie rnd.de beschreibt.