
Am Montag führte die Polizei in Cottbus umfassende Verkehrskontrollen durch. Dabei wurden fünf Autofahrer festgestellt, die entweder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Eine Person war zudem mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug unterwegs.
Die Kontrollen fanden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Madlower Hauptstraße statt. Drogentests zeigten den Konsum von Cannabis, Kokain, Amphetaminen sowie Medikamenten. Die betroffenen Fahrer mussten Blutproben abgeben und durften nicht weiterfahren. Zudem wurde ein Fahrzeug als nicht verkehrssicher eingestuft, woraufhin die Weiterfahrt untersagt wurde.
Unfälle und Diebstahl
Am Montag wurde zudem der Diebstahl eines Motorrollers in der Lieberoser Straße gemeldet. Die Polizei stellte den Roller sowie zwei Tatverdächtige in der Lausitzer Straße sicher. Bei den Verdächtigen wurden eine Akkuflex und ein Bolzenschneider sichergestellt, weshalb die Ermittlungen wegen Diebstahls von der Kriminalpolizei übernommen wurden.
In derselben Nacht kam es auf der Nordstraße zu einem Unfall zwischen einem PKW VW und einem SKODA, bei dem ein Sachschaden von etwa 2.000 Euro entstand, jedoch glücklicherweise keine Verletzten zu verzeichnen waren. Ein 13-jähriger Fahrradfahrer wurde am Dienstagmorgen ebenfalls verletzt, als ihm ein PKW MERCEDES die Vorfahrt nahm. Die Rettungskräfte versorgten das Kind und brachten es nach Hause, während der Sachschaden einige hundert Euro betrug. Ein weiterer Auffahrunfall ereignete sich am Dienstagmorgen an der Einmündung Stadtring/Gustav-Hermann-Straße, wo ein PKW FIAT und ein AUDI kollidierten, was zu einem Sachschaden von über 5.000 Euro führte. Der FIAT musste abgeschleppt werden, und die Fahrerin verspürte Schmerzen und wird bei Bedarf einen Arzt aufsuchen.
Der Konsum von Drogen, insbesondere Cannabis, bleibt ein zentrales Thema im Straßenverkehr. Cannabis gilt als eine der am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen weltweit. Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) beeinflusst das zentrale Nervensystem und kann die Fähigkeit zum sicheren Fahren erheblich beeinträchtigen. Seit dem 01. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft, das den Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In diesem Zusammenhang wurden auch neue Vorschriften für das Fahren unter Cannabiseinwirkung erlassen, die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beinhalten, wie gib-acht-im-verkehr.de berichtet.