Dahme-Spreewald

Defektes Fahrzeug blockiert Behindertenparkplätze in Königs Wusterhausen!

In Königs Wusterhausen sorgt ein defektes Winterdienstfahrzeug auf den Behindertenparkplätzen einer Rossmann-Filiale für Aufregung. Wie die Märkischen Allgemeinen berichtet, steht das Fahrzeug bereits seit mehreren Wochen auf dem Parkplatz. Es hat einen Getriebeschaden und gehört einem privaten Hausmeisterservice, der möglicherweise von Rossmann beauftragt wurde. Auf Anfrage konnte Rossmann jedoch die Beauftragung nicht bestätigen.

Das defekte Fahrzeug blockiert wichtige Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, was angesichts der angespannten Parksituation in diesem beliebten Einkaufsgebiet besonders problematisch ist. Ein handgeschriebener Zettel im Fahrzeug fordert das Ordnungsamt zur Abschleppung auf. Das Ordnungsamt überwacht diesen Parkplatz, der öffentlich zugänglich ist, jedoch ist die aktuelle Beschilderung der Behindertenparkplätze nicht korrekt. Diese zeigen lediglich das „Parken“-Symbol und das Rollstuhlfahrersymbol auf blauem Hintergrund an, obwohl zur rechtmäßigen Beschilderung eine Kombination aus blauem „Parken“-Schild und einem weißen Rollstuhlsymbol nötig wäre. Daher sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts derzeit nicht in der Lage, die Parkflächen entsprechend zu ahnden oder das Fahrzeug abzuschleppen.

Problematik der Beschilderung

Die unzureichende Beschilderung der Behindertenparkplätze könnte weitreichende Folgen haben, da Fahrzeuge dort nicht ordnungsgemäß abgeschleppt werden können. Laut Stadt gelten die aktuellen Parkplätze nicht als rechtmäßig gekennzeichnet gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das könnte auch auf die Nutzung der dunkelblauen Behindertenparkausweise Auswirkungen haben, die seit dem 31. Dezember 2010 ungültig sind. Personen, die ohne gültigen hellblauen EU-Parkausweis parken, laufen Gefahr, ein Verwarnungsgeld zu erhalten oder abgeschleppt zu werden, wie auf der Webseite der Stadt Königs Wusterhausen erläutert wird. Alle Besitzer eines dunkelblauen Parkausweises sollten sich an die zuständige Behörde wenden, um einen neuen Parkausweis zu beantragen.

Der Eigentümer des defekten Winterdienstfahrzeugs muss letztendlich für das Abschleppen und eventuell anfallende Kosten aufkommen, die bis zu 300 Euro betragen können.