
Die Brandenburger Bürger stehen vor einem unerwarteten finanziellen Schock! Plötzlich müssen sie für Rettungseinsätze tief in die Tasche greifen. Ab sofort verlangt der Landkreis Märkisch-Oderland von jedem Notfallpatienten eine saftige Zuzahlung von 200 bis 250 Euro, und das rückwirkend ab Anfang des Jahres! Diese drastische Maßnahme war bisher nur notwendig, wenn kein echter Notfall vorlag. Landrat Gernot Schmidt warnte, dass viele Brandenburger betroffen sein werden, denn die Krankenkassen übernehmen nicht mehr die gesamten Kosten. Bild.de berichtete über dieses brisante Thema.
Die Situation verschärft sich auch in anderen Regionen. In Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Oberhavel, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Barnim drohen ähnliche Zusatzkosten, da die Krankenkassen nur noch einen festgelegten Betrag erstatten. Besonders erschreckend sind die Kosten in Teltow-Fläming: Hier verschlingt jede Rettungsfahrt unglaubliche 1384 Euro, während die Krankenkassen nur 794,91 Euro abdecken. Das führt zu einer Zuzahlung von stolzen 589,09 Euro pro Patient!
Die schwierige Rolle der Krankenkassen
Der Hintergrund: Bis zum Jahresende 2022 übernahmen die Krankenkassen die vollständigen Kosten für Rettungseinsätze. Seit Januar jedoch leisten sie nur noch pauschale Zahlungen. Acht Landkreise kommen mit diesen Festbeträgen klar, in den anderen acht jedoch klaffen große finanzielle Lücken. Sie werfen den Krankenkassen willkürliche Festsetzungen der Beträge vor, welche die Einsatzkosten bei weitem nicht decken. Zwei der Landkreise haben bereits Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller warnt vor den sozialen Folgen: „Alle Menschen müssen im Notfall ohne finanzielle Ängste Hilfe rufen können.“ Dennoch will sie keine Kostenübernahme zusichern, sondern sich darauf beschränken, zwischen den Streithähnen zu vermitteln. Finanzminister Robert Crumbach hat ebenfalls klargestellt, dass das Land keine zusätzlichen Mittel bereitstellen wird.
Hoffnungsschimmer für die Zukunft?
Die Brandenburger Landkreise fordern von den Krankenkassen eine Rückkehr zur bisherigen Regelung, bei der die vollen Kosten erstattet wurden. Doch die Aussichten sind trübe, da die Regierung bisher keine Lösung in Aussicht stellt.
Trotz der düsteren Lage bleibt ein kleines Hoffnungslicht: Patienten können versuchen, die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einzureichen und auf Erstattung zu hoffen. Ob und in welcher Höhe dies erfolgt, ist abhängig von der jeweiligen Kasse und bleibt vorerst unklar. Auch ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ist möglich, erfordert jedoch zunächst die Zahlung unter Vorbehalt. Leser der Zweiten Quelle erfahren, dass die Teltow-Fläming-Landrätin und andere Verantwortlichen bereits Informationsschreiben an die Betroffenen vorbereiten.