Oberspreewald-Lausitz

Blitzerschar an der A15: Hohe Bußgelder für Raser im Spreewald!

Am 24. Februar 2025 stehen mobile Geschwindigkeitsmessgeräte an der Autobahn A15, genauer gesagt in einer 80 km/h-Zone bei Lübbenau Spreewald / Klein Beuchow (Kreis Oberspreewald-Lausitz). Die Gefahrenlage auf der A15 kann sich schnell ändern, was bedeutet, dass Anpassungen der mobilen Radarkontrollen jederzeit möglich sind. Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den häufigsten Unfallursachen auf deutschen Straßen. Daher regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Sanktionen für solche Verstöße. Blitzerwarner sind in Deutschland verboten; das Betreiben oder Mitführen solcher Geräte ist nicht erlaubt. Zudem müssen Navigations-Apps ihre Warn-Funktion deaktiviert haben, während Smartphones nicht ausgeschaltet werden müssen. Blitzerwarnungen im Radio sind jedoch gestattet.

Informationen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die A15, die von der BAB 13 zur deutsch-polnischen Grenze an der Lausitzer Neiße führt, hat eine Gesamtlänge von 64 km und ist Teil der Europastraße 36. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen je nach Schwere der Übertretung verschiedene Bußgelder, Punkte und Fahrverbote, wie der ADAC berichtet. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für Verstöße innerorts folgende Strafen vor: Bei einer Überschreitung bis 10 km/h gibt es kein Punktesystem und ein Bußgeld von 30 Euro, während bei einer Übertretung über 70 km/h ein Bußgeld von 800 Euro sowie ein drei Monate dauerndes Fahrverbot zu erwarten sind. Außerhalb von Ortschaften richten sich die Bußgelder ähnlich nach der Schwere des Verstoßes.

Insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 25 km/h innerhalb eines Jahres sollten Fahrer auf zusätzliche Strafen gefasst sein. Verstöße bis 15 km/h werden häufig mit einem Verwarnungsgeld geahndet, während Einsprüche gegen Bußgeldbescheide im Amtsgericht geklärt werden können. Wichtig für Autofahrer ist, dass die maximale Geschwindigkeit innerorts bei 50 km/h und außerhalb von Ortschaften bei 100 km/h für Pkw bis 3,5 Tonnen liegt. Auf bestimmten Straßen und Autobahnen gibt es zwar keine Geschwindigkeitsbeschränkung, jedoch wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Eine Überschreitung dieser Richtgeschwindigkeit kann zu Mithaftung bei Unfällen führen.