Oberspreewald-Lausitz

Lauchhammer startet wichtige Wärmeplanung: Bürger gefragt!

Die Stadt Lauchhammer steht vor der Herausforderung, bis zum 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Im Rahmen der aktuellen Klimaschutzbestrebungen hat die Stadt einen Zuwendungsbescheid über 100% Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes bis zum 31. August 2025 erhalten. Um ein Konzept zur Umstellung der Wärmeversorgung bis 2045 zu entwickeln, wurde das Ingenieurbüro SHP Energieprojekt GmbH beauftragt. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit Bürgern, Kommunalpolitikern, Wohnungsgesellschaften, Betrieben, Gewerbetreibenden und lokalen Energieversorgern erarbeitet.

Der kommunale Wärmeplan wird die bestehende Wärmeversorgung, die Potenziale erneuerbarer Energien sowie verschiedene Szenarien zur zukünftigen Wärmeversorgung analysieren. Zur Unterstützung dieser Bestandsanalyse bittet die Stadt alle Gebäudeeigentümer, einen Fragebogen auszufüllen, der auf der Internetseite der Stadt Lauchhammer unter „Meine Stadt“ – „Kommunale Wärmeplanung“ verfügbar ist. In Lauchhammer gibt es rund 8.000 beheizte Gebäude, wovon etwa 70% Wohngebäude und 30% Gewerbe-, Dienstleistungs-, Industrie- und öffentliche Gebäude sind.

Wichtigkeit der kommunalen Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan spielt eine zentrale Rolle für Gebäudeeigentümer, um sämtliche Möglichkeiten der Heizungsmodernisierung auszuschöpfen. Das Gebäudeenergiegesetz wird für Eigentümer von Bestandsimmobilien und Bauherren außerhalb von Neubaugebieten in Kraft treten, sobald der Wärmeplan vorliegt. Laut einem Bericht von bmwsb.bund.de macht die Wärmeversorgung in Deutschland über 50% des Endenergieverbrauchs aus und ist für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich.

[bmwsb.bund.de](https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/kommunale-waermeplanung.html) weist zudem darauf hin, dass rund 80% der Wärmenachfrage durch fossile Brennstoffe gedeckt wird. Um die geforderten Maßnahmen in der Wärmeversorgung umzusetzen, ist eine umfassende Wärmeplanung unerlässlich. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Deutschland Wärmepläne erstellt werden, die klare Fristen einhalten müssen. Für größere Städte über 100.000 Einwohner gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2026, während Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben, ihre Wärmepläne vorzulegen.