Oberspreewald-Lausitz

Polizei kontrolliert aggressiven Mann in Senftenberg mit Taser!

In der Nacht zu Dienstag kam es in Senftenberg zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein 31-jähriger Mann mit einem Taser gestoppt wurde. Laut einem Bericht von Niederlausitz Aktuell ging der Mann aggressiv auf die Polizeibeamten los, während die Einsatzkräfte zu einem Mehrfamilienhaus gerufen wurden, wo zwei Personen durch Sturmklingeln versucht hatten, in das Gebäude zu gelangen.

Als die Polizei eintraf, trafen sie zwei Personen vor einer Wohnungstür an. Während eine der Personen ansprechbar war, reagierte der 31-Jährige aggressiv. Er ging laut den Beamten mit erhobenen Fäusten auf sie zu. Um die Situation zu kontrollieren, setzten die Polizisten körperliche Gewalt sowie einen Taser ein. Der Mann wurde schließlich zu Boden gebracht, gefesselt und in Gewahrsam genommen. Verletzt wurde niemand während des Vorfalls. Der Grund für das Sturmklingeln der beiden Personen ist derzeit unbekannt, während gegen den 31-Jährigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt wird. [Niederlausitz Aktuell berichtete, dass](https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/oberspreewald-lausitz/senftenberg/290600/polizei-setzte-taser-bei-einsatz-in-senftenberg-ein-mann-in-gewahrsam.html) zusätzlich eine weitere Verkehrskontrolle in Schwarzheide stattfand, bei der ein 47-jähriger Fahrer positiv auf Cannabis getestet wurde.

Relevanz des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

Im Zusammenhang mit solchen Einsätzen sind die rechtlichen Folgen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von Bedeutung. Ein anderer Fall, der von jura-online behandelt wurde, zeigt die komplexen rechtlichen Bewertungen, die bei Polizistenkontrollen entstehen können. Hierbei wurde ein Kraftfahrzeugführer verfolgt, der mit einem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und versuchte, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen.

Der Fahrer, der während der Verfolgung seine Beifahrertür öffnete, berührte den Beamten, was zu einer potenziellen strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens führte. Obwohl in diesem Fall nicht endgültig festgestellt werden konnte, ob Widerstand im Sinne des § 113 StGB vorlag, wurde die Notwendigkeit der genauen Prüfung von Polizeikontrollen und der entsprechenden Bestimmungen betont. [Jura-online berichtete, dass](https://jura-online.de/blog/2023/04/13/bgh-zum-widerstand-gegen-vollstreckungsbeamte-bei-polizeikontrolle/) die rechtlichen Konsequenzen solcher Auseinandersetzungen entscheidend sind und die Beurteilung von möglichen Widerstandshandlungen sorgfältig erfolgen muss.