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Landkreise schlagen Alarm: Streit mit Krankenkassen über Rettungsdienste!

Die Landräte der Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Märkisch-Oderland haben sich in einem Pressegespräch am 11. März 2025 gegen die willkürlichen Festbeträge der Krankenkassen ausgesprochen. Unterstützt werden sie von den Landkreisen Barnim, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße. Der Anlass für das Gespräch ist eine kürzlich veröffentlichte Information der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen, die am 23. Januar 2025 über die rückwirkende Festbetragsbegrenzung für Rettungsdienstleistungen ab Januar 2025 informierte.

Die Krankenkassen lehnen die Kosten- und Leistungsrechnung der Rettungsdienstträger ab und erkennen lediglich die Mustergebührenkalkulation eines externen Gutachters an. Diese Entwicklung ist besonders besorgniserregend, da der Landkreis Teltow-Fläming von jährlichen Kosten in Höhe von ca. 4 Millionen Euro betroffen ist, was etwa 12% der Gesamtkosten des Rettungsdienstes ausmacht. In der Kritik steht auch die fehlende rechtliche Grundlage für die Leistungsbegrenzung auf Festbeträge, die durch das Brandenburger Rettungsdienstgesetz nicht gestützt wird.

Streit um Kostenübernahme durch Krankenkassen

Der Streit zwischen den Brandenburger Landkreisen und den Krankenkassen über die Finanzierung von Rettungseinsätzen spitzt sich zu. Wie nordkurier.de berichtete, vertreten die Krankenkassen die Auffassung, dass sie keine Kosten für Rettungswageneinsätze übernehmen, wenn der Transport ins Krankenhaus als unnötig erachtet wird. Dies betrifft insbesondere sogenannte Fehlfahrten, die auch dann abgelehnt werden, wenn der Notruf gutgläubig gewählt wurde. Siegurd Heinze, Vorsitzender des Landkreistags und Landrat von Oberspreewald-Lausitz, hebt die Bedeutung hervor, den Notruf ohne finanzielle Bedenken wählen zu können.

Zusätzlich haben die Krankenkassen ein neues Gebührenmodell vorgeschlagen, das in den Landkreisen, die sich nicht anschließen, zu Leistungskürzungen im Rettungsdienst geführt hat. Patienten sehen sich nun gezwungen, die Kosten für Fehlfahrten selbst zu tragen. Gernot Schmidt, Landrat von Märkisch-Oderland, verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die eine Begrenzung der Leistungen durch die Krankenkassen ausschließt. Eine weitere Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gegen die Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming wird in diesem Jahr erwartet.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller fordert eine Einigung zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen und kritisiert die Gebührenbescheide, die sie als unsozial empfindet. Derzeit haben elf von 19 Landkreisen und kreisfreien Städten die neue Kalkulationssystematik übernommen. Die Zuständigkeit für den bodengebundenen Rettungsdienst liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, was die Verhandlungen zwischen den Beteiligten zusätzlich kompliziert.