Uckermark

Eltern empört: Plötzliche Schulwechsel-Regel sorgt für Verwirrung!

In den letzten Wochen haben Eltern und Schüler an der Naturschule Prenzlau für Aufregung gesorgt. Kathrin Kirsch und André Merzky, die Eltern von zwei Söhnen, darunter Marcus, der Mathematik studieren möchte, sind besonders betroffen. Marcus plant, nach der 10. Klasse auf das Städtische Gymnasium zu wechseln, doch eine neue Entscheidung des Staatlichen Schulamts Frankfurt/Oder könnte diesen Plan vereiteln.

Vor Kurzem erhielten die Eltern die Mitteilung, dass eine Ausnahmegenehmigung für den Wechsel zum Gymnasium nicht mehr möglich sei. Diese Entscheidung betrifft auch vier weitere Mitschüler von Marcus. In der Uckermark war es in den letzten zehn Jahren üblich, dass Schüler von den Oberschulen auf das Gymnasium wechseln und dort die 10. Klasse wiederholen, um das Abitur zu erlangen. Die Eltern sind empört über die kurzfristige Kommunikation dieser Entscheidung, die Anfang März erfolgt ist, und äußern Besorgnis über die psychischen Auswirkungen, die diese Unsicherheit auf die Schüler haben könnte, insbesondere da sie kurz vor wichtigen Prüfungen stehen.

Eltern kritisieren Schulamt

Marcus hatte sich entschieden, in der Uckermark zu bleiben, weil er von der Möglichkeit eines Wechsels zum Gymnasium überzeugt war. Die Eltern fordern eine Rücknahme der Entscheidung und machen das Schulamt dafür verantwortlich. Alexander Engels, Vize-Pressesprecher des Bildungsministeriums, bestätigte, dass derzeit Widersprüche vorliegen, die geprüft werden. Anke Heiden, die Leiterin der Naturschule, bezeichnet die Entscheidung als unnötig und unverständlich, da die Änderung keine zusätzlichen Kosten verursacht hat. Die betroffenen Schüler und Eltern planen, sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen.

Für den Besuch einer anderen Schule als der im Wohnbezirk festgelegten, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Dies wird durch Informationen des Bildungsportals Niedersachsen unterstützt, die erklären, dass eine solche Genehmigung erteilt werden kann, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte darstellt oder aus pädagogischen Gründen notwendig ist, wie auf bildungsportal-niedersachsen.de zu lesen ist. Der Antrag muss bei der zuständigen Schule eingereicht werden, die dann in Absprache mit der gewünschten Schule und dem Schulträger prüft, ob die Ausnahmegenehmigung erteilt wird.