Uckermark

Vater kämpft um seine Töchter: Ein Mutmacher für alle Väter!

Manfred K., ein 69-jähriger Vater aus der Uckermark, hat durch einen schwierigen Sorgerechtsstreit und die Entfremdung von seinen Töchtern eine bewegte Vergangenheit erfahren. Seine Ehe endete vor über 30 Jahren, als seine Frau ihm mitteilte, dass sie einen anderen Mann liebt. Daraufhin zog sie mit den gemeinsamen Kindern zu ihrem neuen Partner, was sowohl für Manfred als auch für die Kinder eine enorme Belastung darstellte. Nach der Scheidung ging das Sorgerecht automatisch an die Mutter über.

In der Folge hatte Manfred K. Schwierigkeiten, den Kontakt zu seinen Töchtern aufrechtzuerhalten, da die Mutter versuchte, ihn von ihnen zu entfremden. Um den Kontakt zu sichern, sah er sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und einen Anwalt hinzuzuziehen. Eine Richterin entschied letztlich zugunsten von Manfred K. und gewährte ihm großzügigen Umgang mit seinen Töchtern.

Veränderungen in der Familiensituation

Er warnt Mütter vor den möglichen Folgen von Entfremdungskampagnen, die dazu führen können, dass sie den Kontakt zu ihren Kindern verlieren. Zudem rät er dazu, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Kommunikation mit dem Ex-Partner schwierig ist, und zeigt auf die Relevanz des Umgangsrechts, das grundrechtlich nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes geschützt ist. Diese Rechte sind darauf ausgelegt, die Beziehung zwischen Eltern und Kind zu pflegen und betreffen das tatsächliche Zusammensein, wobei Art und Umfang gemeinsam von den Eltern entschieden werden können, wie auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz erläutert wird.

Darüber hinaus beinhaltet die aktuelle Gesetzeslage, dass ein getrennt lebendes Elternteil das Recht hat, eine emotionale Bindung zu seinem Kind aufrechtzuerhalten, und dass das Jugendamt beratend zur Seite stehen kann. Im Fall von Streitigkeiten kann das Familiengericht den Umgang regeln.