
Die Verfassungsschutzabteilung hat die AfD Brandenburg am 14. April 2025 zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft. Diese Information wurde am 5. Mai 2025 vom Innenministerium in Potsdam mitgeteilt. Die Abteilungsleitung des Verfassungsschutzes entschied in eigener Verantwortung über die Höherstufung, die kurz vor der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) stattfand.
Ein Dienstanweisung aus dem Jahr 2023 erlaubte es der Abteilungsleitung, die Einstufung selbst zu entscheiden. Die PKK und das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung mussten in diesem Zusammenhang nur in besonderen Fällen informiert werden. Diese Dienstanweisung wurde nun außer Kraft gesetzt und es gilt wieder die Vorgabe aus dem Jahr 2017. Laut dieser müssen Einstufungsentscheidungen bei Beobachtungsobjekten von besonderer politischer Bedeutung vom für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung getroffen werden. Laut dem Verfassungsschutzgesetz Brandenburg ist das Ministerium des Innern die zuständige Behörde für den Verfassungsschutz.
Entwicklung der Einstufung
Die Höherstufung der AfD Brandenburg hat für Aufmerksamkeit gesorgt. Wie der Spiegel berichtete, sind die Maßnahmen Teil eines Bestrebens, die Fachaufsicht zu stärken. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Überwachung und Kommunikation zwischen den verschiedenen Institutionen im Bereich des Verfassungsschutzes haben.
Die zurückgehende Kompetenzverlagerung von der PKK auf die Abteilungsleitung und die damit verbundenen Änderungen in der Dienstanweisung lassen Fragen zur zukünftigen Handhabung von solchen Einstufungen aufkommen.